Damit ein Fall im Spital ein Loch in die Kasse reisst, muss Einiges zusammenkommen. Henrik Pfahler vom Berner Unispital Insel beschreibt einen hochdefizitären Fall so: «Das sind zum Beispiel Patienten, die nach einem schweren Unfall zu uns kommen, zwei Monate auf der Akutstation liegen müssen, mit sehr viele Nebendiagnosen oder mit einem Aufenthalt auf der Intensivstation mit langer Beatmungsdauer.»
Solche Fälle seien hochkomplex und verursachten hohe Kosten, sagt Henrik Pfahler weiter. Ein solcher Fall könne schon mal ein Loch von 100`000 Franken in die Spitalkasse reissen.
Beim Dachverband der Schweizer Spitäler H+ geht der Direktor Bernhard Wegmüller von jährlichen Defiziten von 30 bis 50 Millionen Franken pro Unispital aus.
Gewisse Kostenunterschiede zwischen den Spitälern liessen sich nicht vollständig mit dem Fallpauschalen-System erklären, hält die zuständige Organisation SwissDRG fest. Geschäftsführer Simon Hölzer spricht bei den Hochdefizitfällen von sehr wenigen Fällen. Konkret sind es weniger als 100 pro Jahr von insgesamt 1,2 Millionen stationären Spitalbehandlungen.
Weil sich die hochdefizitären Fälle bei Uni- und Zentrumsspitäler häufen und weil bestimmte Spitäler besondere Infrastrukturen und Leistungen anbieten, haben sich die Tarifpartner und Kantone am Tisch der SwissDRG getroffen und über mögliche Auswege diskutiert.
Hochdefizit-Fälle vermeiden
Solch strukturelle Kostenunterschiede zwischen den Spitälern können in den Tarifverhandlungen aufgefangen werden, hält die Organisation nun fest. Das Ziel: ein möglichst faires und einheitliches Finanzierungssystem.
Simon Hölzer betont, dass so die stationären Aufenthalte für alle Patienten gedeckt werden. Dass es bei der Vergütung aber Abweichungen von den tatsächlichen Kosten eines einzelnen Falles geben kann, liege in der Natur eines pauschalierenden Tarif-Systems.
Auch künftig werden alle Fälle im Tarifsystem abgerechnet. Das System wird jährlich weiterentwickelt, um die Zahl von Hochdefizitfällen klein zu halten. Dort wo diese anfallen, kann ein Ausgleich über jene Behandlungen erfolgen, die den Spitälern Gewinne bringen.
Keine Mehrkosten für Krankenkassen
Da Tarif-Anpassungen nicht mehr kosten dürfen, entstehen auch keine Mehrkosten für Kanton oder Krankenkassen, welche sich die Spital-Behandlungen teilen. Sie begrüssen den Entscheid denn auch.
Michael Jordi, Zentralsekretär der Gesundheitsdirektorenkonferenz, sagt dazu: «Die Spitäler müssen auch Verständnis dafür haben, dass die Zahler – nämlich Versicherungen und Kantone – nicht einfach jede präsentierte Rechnung bezahlen werden, sondern ein Interesse daran haben, dass diese Leistung effizient erbracht wurde.»
Die Kosten müssen also weiterhin genau aufgeschlüsselt sein und dürfen nicht einfach in Rechnung gestellt werden. Eine separate Kasse nur für Hochdefizitfälle stand zwar zur Diskussion, wird nun aber nicht weiter verfolgt.