Ein ehemaliger Polizist der Stadt Sitten muss für zehn Jahre ins Gefängnis. Noch während der Haft muss er sich auch einer ambulanten psychiatrischen Behandlung unterziehen. Als Schadenersatz muss der Verurteilte seinen Opfern auch 150‘000 Franken bezahlen. Zu diesem Zweck wurden Fahrzeuge und Immobilien in seinem Besitz beschlagnahmt. Sie sollen nun veräussert werden.
Das Bezirksgericht bestätigte damit den Strafantrag des Walliser Generalstaatsanwalts Nicolas Dubuis für eine Haftdauer von zehn Jahren.
Das Gericht lehnte es aber ab, dass dem Verurteilten auf Lebenszeit verboten wird, keine beruflichen oder freizeitlichen Aktivitäten mit Kindern mehr ausüben zu dürfen. Beim Urteil stützte sich das Bezirksgericht auf vier Experten, die zu gleichen Schlussfolgerungen gekommen sind.
Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Sitten fand teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Massnahme wurde zum Schutz der Opfer getroffen, von denen 17 am Prozess als Zivilkläger teilnehmen. Der Angeklagte kann gegen das Urteil beim Kantonsgericht appellieren.
Vertrauen ausgenutzt
Der 54-jährige Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses gestanden, sexuelle Handlungen mit 18 Knaben vorgenommen zu haben. Dies passierte zwischen 1996 und 2012 bei ihm zu Hause. Die Knaben waren damals zwischen 7 und 15 Jahre alt.
Laut der Anklage war die persönliche oder familiäre Lage der Buben zum Tatzeitpunkt schwierig. Der Angeklagte soll sowohl zu den Kindern wie auch zu deren Eltern vor den Übergriffen jeweils eine Vertrauensbeziehung aufgebaut haben.
Seine späteren Opfer übernachteten manchmal bei ihm. Er war entweder ihr Konfirmationspate oder eine Art Ersatzgötti. Zudem kannte er einige der Kinder auch aus seinem Amt als Fussballtrainer.