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Hund liegt entspannt in der Wiese neben zwei anderen Hunden.
Legende: So macht das der wohlerzogene Vierbeiner: Entspannt liegen bleiben – egal, welche Ablenkungen auch locken (Symbolbild). Keystone

Schweiz Eigentlich wären die Hunde-Kurse ja obligatorisch ...

Über Sinn oder Sinnlosigkeit der obligatorischen Kurse für Hundehalter wurde diese Woche eifrig diskutiert. Doch fest steht: Jeder fünfte Hundebesitzer besucht die Kurse erst gar nicht – oftmals ohne Konsequenzen.

Seit 2008 müssen Hundehalter einen Praxiskurs absolvieren, wenn sie sich einen Vierbeiner zulegen. Ob das auch in Zukunft so bleiben wird, ist noch unklar. Erst am Donnerstag sprach sich der Ständerat dafür aus, das entsprechende landesweite Kursobligatorium wieder aufzuheben.

Bei der Debatte in der kleinen Kammer kam auch der nicht uninteressante Fakt zur Sprache, dass immerhin ein Fünftel der Hundebesitzer den eigentlich obligatorischen Kursen fernbleibt. Darauf lässt eine Evaluation des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vom vergangenen März schliessen. Diese Quote sei zu hoch, befand der Bundesrat zwar. Doch selbst wenn die Kurse weitergeführt werden – ob die Zahl der «Schwänzer» gesenkt werden kann, bleibt fraglich.

Kontrollen: Von «meist nicht systematisch» ...

Denn zu kontrollieren, ob Hundehalter ihrer Pflicht nachkommen, ist heute Sache der Kantone und Gemeinden – und diese handhaben die Überwachung «sehr unterschiedlich und meist nicht systematisch», wie aus dem BLV-Bericht hervorgeht. Eigentlich nicht weiter erstaunlich: Nebst der nationalen Tierschutzverordnung hat schliesslich jeder Kanton sein ganz eigenes Hundegesetz.

Tatsächlich führe man keine flächendeckenden Kontrollen oder planmässige Stichproben durch, sagt etwa der Luzerner Kantonstierarzt Otto Ineichen. «Dafür hätten wir gar keine Ressourcen, und es wäre auch unverhältnismässig.» Vielmehr gelte es, die bestehende Gesetzgebung mit Vernunft zu vollziehen. Dies bedeutet: Gehen Meldungen zur Hundehaltung ein, etwa über aggressive Hunde, überprüft das Veterinäramt umgehend, ob die Halter die erforderlichen Kurse vorweisen können. Die Gemeinden dazu verpflichten, die Hundebesitzer zu kontrollieren, könne man hingegen nicht. «Dazu fehlt uns die Rechtsgrundlage», sagt Ineichen.

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... bis zu «lückenlos»

Anders sieht die Situation in Zürich aus: Dort muss mit grossen oder massigen Hunden eine anerkannte, über den Sachkundenachweis des Bundes hinausgehende praktische Hundeausbildung abgeschlossen werden. Ausserdem sind die Gemeinden gemäss kantonalem Hundegesetz verpflichtet, ihre Einwohner entsprechend zu überprüfen.

In der Stadt Zürich ist dafür die Stadtpolizei zuständig. Meldet jemand einen neuen Hund an und entrichtet die Hundesteuer, wird verifiziert, ob der Halter alle notwendigen Papiere hat. «Wir kontrollieren lückenlos, ob die Kurse absolviert sind», erklärt Sprecherin Marion Engeler. Säumige Hundebesitzer werden erst gemahnt und dann gebüsst. Ob alle Zürcher Gemeinden dermassen konsequent sind bei der Einforderung der Kurs-Nachweise, bleibt allerdings unklar: «Das wird nicht zentral erfasst», heisst es dazu beim Veterinäramt.

Die «falschen» Halter im Kurs

Keine Illusionen macht sich Heinrich Beck: Er ist Präsident des Verbandes Schweizer Hundeschulen und unterrichtet Vierbeiner sowie ihre Halter im sanktgallischen Trübbach. Seiner Meinung nach werden die Nachweise landesweit «grossmehrheitlich» nicht kontrolliert.

Ein Fehler, findet Beck. So kämen zwar die verantwortungsvollen Hundebesitzer. Fern blieben hingegen diejenigen, die es wohl am nötigsten hätten. «Solange die Gemeinden säumige Halter nicht konsequent büssen, kriegt man dieses Problem nicht in den Griff.» Und selbst wenn das Obligatorium dereinst tatsächlich fallen sollte: Experte Beck legt jedem Hundebesitzer ans Herz, dennoch einen entsprechenden Kurs zu besuchen – dem Vierbeiner und der Umgebung zuliebe.

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