Die Anlagestiftung Ethos übt Kritik an der Umsetzung der «Abzocker-Initiative» bei den börsenkotierten Schweizer Unternehmen. Die Höhe der Boni würde oft festgelegt, bevor das Jahresresultat bekannt sei, schreibt Ethos in einer Mitteilung. Die Praxis komme einem Blanko-Check für das Management gleich und entspreche nicht dem Geist der Initiative.
Eine Studie, die Ethos vorstellte, kommt zum Schluss, dass 2015 nur gerade 28 Prozent der Unternehmen am Ende des Geschäftsjahrs über die variable Vergütung der Geschäftsleitung abstimmen liessen.
Grundsätzlich ist dieses Vorgehen jedoch zulässig. Die Verordnung gegen übermässige Vergütungen überlässt die Abstimmungsmodalitäten bezüglich Vergütungen den Unternehmen. Ethos unterstützt deshalb die Revision des Obligationenrechts, die Vorababstimmungen über Boni unterbinden würden.