Dynamische Übernahme von EU-Recht: In Bereichen, in denen die Schweiz Zugang hat zum Binnenmarkt der Europäischen Union, verpflichtet sie sich künftig, Weiterentwicklungen im EU-Recht zu übernehmen. Parlament und Stimmvolk hätten ein Veto, müssten bei Ablehnung aber mit Konsequenzen rechnen. Die Schweiz sichert sich also den Zugang zum Binnenmarkt, das beeinflusst aber Debatten vor künftigen Volksentscheiden.
Ausgleichsmassnahmen der EU: Lehnt die Schweiz eine Angleichung an weiterentwickeltes EU-Recht in den vereinbarten Bereichen ab und erlangt so einen Vorteil, kann die EU Massnahmen ergreifen, die diesen Vorteil ausgleichen. Die Massnahmen dürfen nur im Bereich der Binnenmarktabkommen greifen und müssen verhältnismässig sein. Das Schiedsgericht würde die Verhältnismässigkeit überprüfen. Auch weil im Moment der Volksabstimmung nicht klar ist, welche Massnahmen die EU allenfalls ergreift, sorgen die Ausgleichsmassnahmen für Kritik, etwa in der Mitte-Partei.
Streitbeilegung und der Europäische Gerichtshof: Kommt es zwischen der Schweiz und der EU zu einem Streitfall, so gibt es künftig ein Schiedsverfahren. Im Schiedsgericht sind EU und Schweiz gleichermassen vertreten. Das Gericht muss aber Fragen rund um den Binnenmarkt dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, der dann in diesen Fragen entscheidet. Verurteilt das Schiedsgericht die Schweiz und will die Schweiz ein Urteil nicht umsetzen, wären wiederum Ausgleichsmassnahmen möglich. Die Rolle des EuGH führt zu grosser Ablehnung, insbesondere bei der SVP, die das Paket deswegen ganz ablehnt.
Strommarkt-Liberalisierung: Neben einer Auffrischung für die bestehenden Abkommen gibt es auch zwei neue. Unter anderem soll der Strommarkt mit jenem der EU verknüpft werden. Ziel: mehr Versorgungssicherheit und tiefere Kosten. Kritische Stimmen, etwa in den Gewerkschaften, befürchten das Gegenteil. Und sie machen sich Sorgen um Mitarbeitende in lokalen Stromunternehmen. Der Bundesrat will das Abkommen separat zur Abstimmung bringen, damit eine Ablehnung nicht das ganze Paket gefährdet.
Lohnschutz: Die Gewerkschaften befürchten, dass die Löhne in der Schweiz unter Druck kommen. Der Bundesrat hat mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern deshalb 14 Massnahmen definiert, die den Lohnschutz garantieren sollen. Er hofft damit, den Widerstand in den Gewerkschaften zu besänftigen. Bürgerliche Stimmen kritisieren, damit werde der liberale Arbeitsmarkt geschwächt. Entscheidend wird sein, wie das Parlament mit dem Massnahmenpaket zum Lohnschutz umgeht.
Kohäsionsgelder: Die Schweiz verpflichtet sich, künftig einen höheren Beitrag an den wirtschaftlichen Zusammenhalt des Binnenmarktes zu zahlen. Mit dem Geld werden etwa Projekte in Osteuropa finanziert. Heute beträgt der Kohäsionsbeitrag rund 130 Millionen Franken pro Jahr, künftig sollen es 350 Millionen sein. Diese Steigerung dürfte im Parlament für grosse Kritik sorgen.
So geht es weiter: Der Bundesrat wird nach der Publikation der neuen EU-Verträge und der dafür nötigen Gesetzesanpassungen eine Vernehmlassung durchführen. Interessierte können sich dabei zum Paket äussern – und die Parteien werden Position beziehen müssen. Anschliessend wird das Parlament das Paket beraten, bevor es voraussichtlich 2028 zur Volksabstimmung kommt.