1,45 Milliarden Franken – so viel wird die Unternehmenssteuerreform III alleine den Bund kosten, wenn es nach dem Willen der bürgerlichen Mehrheit in der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) geht. Sie will den Firmen nämlich weiter entgegen kommen, als es der Ständerat vorsah.
Die WAK will die Reform in zwei Teile aufspalten: Ein Teil soll das bisher diskutierte Paket enthalten, der andere nur die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Schon der Bundesrat hatte deren Streichung vorgeschlagen, weil sie Investitionsprojekte verteuert. Der Ständerat hatte aber auf die Abschaffung verzichtet, um andere Steuerausfälle zu kompensieren.
Streichung der Emissionsabgabe
Die WAK will die Abschaffung der Emissionsabgabe – eine Stempelabgabe – nun in einer separaten Vorlage unterbringen, um die Unternehmenssteuerreform III nicht zu überladen. Kommt es zu einem Referendum, müsste dazu auch eine separate Abstimmung durchgeführt werden.
«Das ist Pragmatismus», sagte WAK-Vizepräsident Olivier Feller (FDP). Entscheidend sei, dass die Unternehmenssteuerreform III im engeren Sinne zustande komme. WAK-Präsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP) sieht dies, wie die linke Kommissionsminderheit, anders: Die Stimmbürger wüssten genau, worüber sie abstimmten. Solche Tricks würden sich in der Regel nicht auszahlen.
Kommission kommt Kantonen entgegen
Die WAK beantragt auch in anderen Punkten Lösungen, die stark von den Beschlüssen des Ständerates abweichen. So will sie insbesondere die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital in die Vorlage aufnehmen. Weil dies zu hohen Steuerausfällen führt, hatten sich die meisten Kantone dagegen ausgesprochen.
Die WAK kommt ihnen nun entgegen, indem die steuerlichen Begünstigungen durch die Patentbox, die Inputförderung und die zinsbereinigte Gewinnsteuer nicht mehr als 80 Prozent betragen dürfen. Damit will die WAK verhindern, dass es eine Nullbesteuerung oder sogar Verlustvorträge gebe, wie Leutenegger Oberholzer erklärte.
Den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer will die Kommission aber nicht auf 21,2 Prozent erhöhen, wie dies der Ständerat vorsah, sondern nur auf 20,5 Prozent. Das entspricht dem Antrag des Bundesrates.
Ausländische Firmen sollen bleiben
Trotzdem wird die Vorlage noch einmal deutlich teurer. Gegenüber dem Status quo belaufen sich die Kosten auf rund 1,45 Milliarden Franken. Wären die Einnahmen des Bundes letztes Jahr nicht zurückgegangen, läge diese Zahl bei mehr als 1,6 Milliarden Franken.
Diese Berechnung geht allerdings davon aus, dass alle Unternehmen, die heute von kantonalen Steuerrabatten profitieren, auch nach deren Abschaffung in der Schweiz ansässig bleiben. Das ist denn auch Sinn und Zweck der ganzen Reform: Dank steuerlicher Erleichterungen sollen jene Unternehmen zum Bleiben bewegt werden, die sich wegen der fiskalischen Vorzugsbehandlungen in der Schweiz niedergelassen hatten. Sie profitieren heute davon, dass im Ausland erwirtschaftete Gewinne tiefer besteuert werden als im Inland erzielte.
Hoffen auf neue Firmen – und Mehreinnahmen
Laut WAK-Präsidentin Leutenegger Oberholzer geht die Kommissionsmehrheit sogar davon aus, dass sich nach der Unternehmenssteuerreform III neue Firmen aus dem Ausland in der Schweiz niederlassen werden. Dies, weil die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz erhalten bleibe oder sich dank der Reform noch verbessere. Mit den so erhofften Mehreinnahmen soll laut Meinung der WAK denn auch ein Teil der Einnahmeausfälle kompensiert werden, die wegen der Reform drohen.
Hintergrund der Unternehmenssteuerreform III ist, dass die Schweiz die bisherigen kantonalen Privilegien für ausländische Unternehmen auf internationalen Druck hin aufgeben muss. Vor allem die EU akzeptiert den ihrer Ansicht nach unfairen und schädlichen Steuerwettbewerb nicht mehr.
Deshalb sollen künftig alle Firmen gleich besteuert werden, egal ob schweizerische oder ausländische. Das heisst aber auch, dass die durchschnittliche steuerliche Belastung der Firmen sinken muss, weil die internationale Wettbewerbsfähigkeit ansonsten nicht mehr gewährleistet ist.