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Schweiz Gegen Geldwäscherei: Bundesrat nimmt Banken in die Pflicht

Künftig sollen die Banken sicherstellen, dass sie keine unversteuerten Gelder annehmen. Die neuen Sorgfaltspflichten sollen im Geldwäschereigesetz verankert werden. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Die Banken sollen künftig prüfen müssen, wie gross das Risiko ist, dass ein Kunde unversteuertes Geld anlegen will. Führt die Prüfung zum Verdacht, dass es sich um unversteuerte Gelder handelt, müssen sie deren Annahme verweigern.

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Der Bundesrat nennt die wichtigsten Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko. Dazu gehört der Wunsch eines Kunden nach erhöhter Diskretion oder nach Geldanlagen, die ohne vernünftige Begründung in komplexen Strukturen getätigt werden sollen.

Von einem verminderten Risiko darf die Bank ausgehen, wenn zwischen dem Wohnsitzland des Kunden und der Schweiz ein Quellensteuerabkommen besteht.

Weitere Anpassungen:

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- Steuerbetrug von mindestens 600'000 Fr. soll neu als Verbrechen und als Vortat zu Geldwäscherei gelten.

- Käufe von Immobilien und beweglichen Sachen wie Luxusgütern sollen nur noch bis zu 100'000 Franken in bar getätigt werden können.

- Einführung einer Meldepflicht für Inhaber- und Namensaktionäre von nicht-

börsenkotierten Firmen.

Auch eine glaubwürdig ausgestaltete Selbstdeklaration könne ein Anhaltspunkt für ein steuerkonformes Verhalten sein, schreibt das Finanzdepartement (EFD). Auf die Einführung einer Selbstdeklarationspflicht möchte der Bundesrat verzichten, wie er bereits im Dezember bekannt gegeben hatte.

Der Bundesrat hat gleichzeitig die Vernehmlassung zu einer Vorlage eröffnet, mit welcher er die revidierten internationalen Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umsetzen will.

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