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Schweiz Geldwäscherei bleibt ein Problem

Sollten fast drei Milliarden Franken Schwarzgeld in der Schweiz reingewaschen werden? Die Schweizer Finanzinstitute hatten im letzten Jahr 1411 Mal den Verdacht auf Geldwäscherei. In 79 Prozent der Fälle hat sich der Verdacht erhärtet. Die Justiz ermittelt.

2013 sind der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) in 1411 Verdachtsfällen 2,98 Milliarden Franken Vermögenswerte gemeldet worden. Das sind 174 Meldungen weniger als 2012, wie aus dem Jahresbericht der MROS hervorgeht.

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Viel Arbeit bei der Meldestelle für Geldwäscherei
aus Rendez-vous vom 08.05.2014. Bild: Keystone
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Schwarzgeld waschen

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Geldwäscherei dient dazu, die Herkunft von Vermögenswerten, die aus einem Verbrechen stammen, zu verschleiern und sie so im legalen Kapitalkreislauf nutzbar zu machen. Das Geldwäschereigesetz auferlegt den Finanzintermediären (z.B. Banken oder Spielbanken) spezielle Sorgfaltspflichten. Dazu gehört u.a. die Identifizierung der Vertragspartei.

Geldwäscherei dient der Einschleusung von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. 2013 stammten solche illegal erwirtschafteten Gelder meist aus Betrugsfällen. Vor allem das sogenannte Phishing nahm zu.

Beim Phishing werden unwissende Dritte eingesetzt, um die Gelder rein zu waschen. Dabei nimmt ein Unternehmen oder eine Person via Internet Kontakt mit dem Unwissenden auf, damit dieser als sogenannter «Money Mule» tätig wird und Geld ins Ausland überweist.

Die wenigsten «Money Mules» sind sich bewusst, dass sie sich dabei auch noch strafbar machen.

Die meisten Verdachtsfälle bleiben straflos

In den letzten zehn Jahren hat die MROS insgesamt 8700 Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. In 7,9 Prozent oder 385 Fällen kam es in der Schweiz zu einem Urteil.

Dabei handelt es sich um 21 Freisprüche vom Vorwurf der Geldwäscherei, um neun Freisprüche in allen Punkten, um 178 Schuldsprüche inklusive Geldwäscherei und 177 Schuldsprüche ohne Geldwäscherei.

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