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Schweiz Höchster EU-Richter: «EuGH-Modell» nicht umsetzbar

Schlechte Aussichten für die ins Stocken geratenen Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Der neue Präsident des EU-Gerichtshof (EuGH) schliesst das vom Bundesrat vorgeschlagene «EuGH-Modell» aus EU-verfassungsrechtlicher Sicht aus.

Seit rund zehn Jahren fordert die Europäische Union ein allgemeingültiges Verfahren für Rechtsstreitigkeiten mit der Schweiz. Der aktuelle Schweizer Vorschlag, das so genannte «EuGH-Modell», scheint aber nicht umsetzbar.

EU-Gerichtshof kann nur verbindliche Gutachten erstellen

Das «EuGH-Modell»

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Der Bundesrat hat das Modell zur Beilegung von Streitfällen bezüglich der Auslegung bilateraler Abkommen zwischen der Schweiz und der EU vorgeschlagen. Demnach hätte der EuGH in einem solchen Fall ein juristisches Gutachten zu erstellen. Auf dessen Grundlage würde ein Ausschuss aus Vertretern der Schweiz und der EU nach einer Lösung suchen.

Der neue Präsident des EU-Gerichtshofs (EuGH), Koen Lenaerts, äussert sich gegenüber «10vor10» erstmals zum Vorschlag des Bundesrates: «Die zentrale Rolle dieses Gerichtshofes ist es, Entscheidungen zu treffen, die verbindlich sind», sagt der oberste EU-Richter. Dass sein Gerichtshof lediglich unverbindliche Gutachten zuhanden der Politik erstelle, sei EU-verfassungsrechtlich schlicht nicht möglich.

Der EuGH verfasse zwar in bestimmten Fällen durchaus Gutachten, sagt Lenaerts. Aber auch die seien absolut verbindlich. Mit anderen Worten: EU-Vertreter haben nicht das Recht, etwas zu entscheiden, was dem Inhalt dieser Gutachten widerspricht.

Schweiz wird sich nicht dem EuGH unterstellen

Angesichts dieser Ausgangslage, auf die in Brüssel seit längerem hingewiesen wird , fordern in der Schweiz Politiker verschiedener Parteien mittlerweile eine Alternative zum «EuGH-Modell». Denn auch die Schweiz ist im entscheidenden Punkt nicht zu Konzessionen bereit.

Zwar schreibt das Aussendepartement EDA in einer Stellungnahme zu Lenaerts' Erläuterungen, die genaue Rolle des EuGH sei in den laufenden Verhandlungen zu den institutionellen Fragen noch nicht geklärt. Gleichzeitig heisst es im Schreiben aber auch, die Schweiz werde «als Nicht-EU-Mitglied immer selbständig und souverän beurteilen, ob sie einen Entscheid des EuGH akzeptieren will oder nicht, einschliesslich möglicher Folgen für die bilateralen Beziehungen mit der EU.»

Letztere stehen also nicht nur angesichts der bevorstehenden Umsetzung der Zuwanderungsinitiative vor einer höchst ungewissen Zukunft. Ohne Einigung über den Umgang mit Streitfällen werden zumindest neue bilaterale Abkommen wie beispielsweise über den Zugang der Schweiz zum EU-Strom oder -Finanzmarkt schwerlich zustande kommen.

(«10v10» vom 2.11.)

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