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Schweiz In der ganzen Schweiz einkaufen bis 20 Uhr

Unter der Woche sollen Läden in der Schweiz mindestens von 6 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen, am Samstag von 6 bis 19 Uhr. Mit diesem Gesetzentwurf will der Bundesrat den Detailhandel wettbewerbsfähiger machen – und dem Einkaufstourismus entgegenwirken. Nun muss das Parlament entscheiden.

Detailhändler sollen in der ganzen Schweiz entscheiden dürfen, ob sie ihre Läden künftig bis 20 Uhr offen haben wollen. Dies schlägt der Bundesrat in einem Gesetzesentwurf vor. Dazu hat er die Botschaft ans Parlament geschickt. Dieses wird nun über den Vorschlag entscheiden.

Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sieht in dem Projekt keinen Liberalisierungsschritt: «Es geht nicht um eine Liberalisierung der Öffnungszeiten per se, sondern um die Einführung eines einheitlichen Minimalstandards», sagte er vor den Medien in Bern.

Kampf gegen Einkaufstourismus

Damit wolle der Bundesrat den Detailhandel stärken und dem Einkaufstourismus «etwas entgegenwirken». Im vergangenen Jahr hätten die Schweizer für rund 10 Milliarden Franken im Ausland eingekauft. Und dies nicht nur wegen der günstigeren Preise. In einer Umfrage habe ein Fünftel die Ladenöffnungszeiten als Grund angegeben.

Johann Schneider Ammann an der heutigen Pressekonferenz
Legende: «Der Sonntag ist vom Gesetz nicht betroffen»: Johann Schneider-Ammann sieht im Entwurf keine «Liberalisierung per se». Franziska Meyer/srf

Mit der Harmonisierung würden auch Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Schweiz abgebaut, wo es Tankstellenshops und Läden in Bahnhöfen mit längeren Öffnungszeiten gebe. Zudem seien in den vergangenen Jahren 6000 Stellen in dieser Branche abgebaut worden. Der Bundesrat möchte die Rahmenbedingungen nun so gestalten, dass der Negativtrend gebrochen werden könne.

Bis zu 14 Kantone betroffen

Geht es nach dem Bundesrat, dürften Detailhändler ihre Waren unter der Woche zwischen 6 und 20 Uhr und am Samstag zwischen 6 und 19 Uhr anbieten. Die Kantone könnten längere Öffnungszeiten erlauben, aber keine strengeren Gesetze anwenden. Die Detailhändler dürfen aber selber entscheiden, wie sie verfahren wollen: «Es besteht kein Zwang, die Öffnungszeiten komplett auszunützen», so Schneider Ammann.

Von der Regelung nicht betroffen wären die Sonntage. Gleiches gilt für die kantonalen Feiertage. Zudem gibt es eine weitere Ausnahme: Auch an den Vortagen der kantonalen Feiertage würde das Gesetz nicht gelten.

Das Vorhaben hätte Auswirkungen auf mehrere Kantone: In elf müssten die Ladenöffnungszeiten unter der Woche verlängert werden, in 14 am Samstag. Der Bundesrat sei sich bewusst, dass das Stimmvolk längere Öffnungszeiten in verschiedenen Kantonen verworfen habe, sagte Schneider-Ammann. Er sei trotzdem der Ansicht, dass der Schritt richtig und wichtig sei. Ausserdem handle es sich um einen Auftrag des Parlaments.

«Ich gehe davon aus, dass das Parlament das Gesetz beschliessen wird.»
Autor: Johann Schneider-Ammann Bundesrat

Opposition von Kantonen

In der Vernehmlassung waren die Pläne, die auf eine Motion von Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI) zurückgehen, kritisiert worden. Fast alle Kantone hatten sich dagegen gestellt. Sie möchten am Föderalismus festhalten. Eine landesweite Regelung sei unnötig, befand die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren.

Gegen längere Öffnungszeiten kämpfen auch die Gewerkschaften sowie SP, Grüne und EVP. Das letzte Wort könnte zudem das Volk haben. Stimmt das Parlament dem Gesetzesentwurf zu, ziehen die Gewerkschaften ein Referendum in Betracht. Angesichts des Widerstands der Kantone hoffen sie jedoch auf ein Nein des Parlaments.

Begrüsst werden die Pläne von den Detailhändlern, den Konsumenten- und Tourismusorganisationen sowie den bürgerlichen Parteien. Die CVP äusserte allerdings Zweifel. Trotz der vielen Gegner zeigt sich Bundesrat Schneider-Ammann optimistisch: «Ich gehe davon aus, dass das Parlament jetzt eine sehr intensive Diskussion führen und das Gesetz beschliessen wird. Ich würde auch einer Volksdiskussion mit Zuversicht entgegenschauen.»

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