Der Arbeitsvertrag mit einem leitenden Angestellten des gescheiterten Informatikprojekts «Insieme» ist korrekt aufgelöst worden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Gegen den ehemaligen Mitarbeiter der Eidgenössischen Steuerverwaltung läuft derzeit eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Amtsführung.
Das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter wurde im Januar per Ende Mai dieses Jahres aufgelöst. Der Mann erhob Beschwerde und forderte die Aufhebung der Kündigung beziehungsweise der entsprechenden Verfügung.
Kritik am Verfahren
Das ehemalige Kadermitglied bemängelt unter anderem, für die Begründung der Kündigung seien Vorwürfe und Erkenntnisse aus der laufenden Strafuntersuchung beigezogen worden. Das sei nicht zulässig, weil dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen sei.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in seinen Ausführungen, dass eine Verdachtskündigung vor dem Erlass eines rechtskräftigen Strafurteils nicht zulässig sei, wenn die Entlassung ausschliesslich mit der Straftat begründet wird.
Allerdings kann ein Unternehmen in einem solchen Fall eine Kündigung aussprechen, wenn sachlich Gründe vorliegen. Das Bundesverwaltungsgericht nennt hier zum Beispiel die Gefahr, dass das geordnete Funktionieren der Verwaltung verunmöglicht wird.
Ansprüche an Loyalität und Sorgfalt nicht erfüllt
Die im Juni 2012 abgeschlossene Administrativuntersuchung bezüglich der Beschaffungsprozesse für das Informatikprojekt «Insieme» zeigte unter anderem auf, dass das ehemalige Kadermitglied persönliche Beziehungen zu zwei Firmen unterhielt, denen Aufträge erteilt worden waren.
Aus diesem Grund hatte die Vorgesetzte des Mannes das Vertrauen in ihn verloren. Sie konnte Voreingenommenheit und Interessenkonflikte nicht mehr ausschliessen. Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil schreibt, bestehen besonders bei leitenden Angestellten hohe Ansprüche bezüglich Loyalität, Treuepflicht und Sorgfalt.