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Bauarbeiter bei einer Baustelle der Durchmesserlinie in Zürich.
Legende: Obwohl viele Verstösse festgestellt wurden, bezeichnet das Seco die flankierenden Massnahmen als Erfolg. Keystone

Schweiz Jeder zehnte Schweizer Betrieb ohne GAV zahlt zu wenig Lohn

Tausende Firmen ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wurden im Zuge der flankierenden Massnahmen unter die Lupe genommen. Jeder zehnte davon zahlte 2014 zu wenig Lohn, meldet das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. Betroffen sind etwa das Gastgewerbe, der Handel sowie die Hauswirtschaftsbranche.

Jeder zehnte Schweizer Betrieb ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) hat im vergangenen Jahr Löhne ausgezahlt, die unter dem üblichen Niveau liegen. 8'900 Schweizer Arbeitgeber ohne GAV wurden 2014 im Rahmen der flankierenden Massnahmen kontrolliert. Damit wurde jeder 25. Schweizer Betrieb, welcher keinem GAV unterliegt, unter die Lupe genommen.

Das Resultat: 10 Prozent der kontrollierten Unternehmen unterboten die üblichen Löhne – im Vorjahr waren es acht Prozent gewesen. Betroffen von Lohndumping waren gemäss dem Seco-Bericht insbesondere das Gastgewerbe, das verarbeitende Gewerbe, der Handel sowie die Hauswirtschaftsbranche.

Flankierende Massnahmen

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Die flankierenden Massnahmen gelten seit Juni 2004. Sie dienen dem Schutz der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen nach Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU. In Branchen oder Regionen, in denen das Risiko von Lohnunterbietungen oder Lohnverstössen höher eingestuft wird, erfolgen daher mehr Kontrollen.

Viele Firmen haben nachbezahlt

Bei 60 Prozent der betroffenen Unternehmen konnten die Kontrolleure Lohnnachzahlungen erwirken. Das Seco spricht deshalb von einer «effizienten Bekämpfung von Lohnunterbietungen».

In Branchen mit GAV vermuteten die zuständigen Organe bei 29 Prozent der 9'500 kontrollierten Betriebe einen Verstoss gegen die Mindestlohnbestimmungen. Im Jahr 2013 waren Missbräuche bei jedem vierten Unternehmen vermutet worden.

Weniger Missbräuche bei ausländischen Firmen

Bund und Kantone kontrollierten im vergangenen Jahr auch ausländische Betriebe, die Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden. Sie müssen neben Lohnvorschriften etwa auch Richtlinien zur Arbeits- und Ruhezeit einhalten. Die Zahl der Kontrollen nahm hier stark zu.

Bei den über 13'500 inspizierten Entsendebetrieben wurden weniger Missbräuche registriert. In Branchen ohne GAV unterboten 12 Prozent der kontrollierten Betriebe die üblichen Löhne. Im Jahr 2013 waren es noch 15 Prozent gewesen.

In Branchen mit allgemein verbindlichem GAV vermuteten die Behörden bei 28 Prozent der kontrollierten Entsendebetriebe Lohnverstösse – im Vorjahr war jedes dritte Unternehmen kritisiert worden.

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