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Schweiz Keine Datenlieferung: Erfolg für Ex-CS-Angestellten

Die Credit Suisse darf der US-Justiz keine Daten eines ehemaligen Angestellten übermitteln. Dies hat ein Genfer Zivilgericht entschieden. Der Ex-Angestellte konnte laut Gericht das Risiko einer Verhaftung oder einer Anklage in den USA glaubhaft darlegen.

Der Genfer Anwalt Douglas Hornung, der den Angestellten vor Gericht vertrat, spricht von «einem schönen Etappensieg». Diese Entscheidung sei sehr wichtig für den Schutz des betroffenen Angestellten. Zudem gebe der Entscheid Anlass zur Hoffnung für alle anderen Angestellten, die eine Übermittlung von Daten befürchteten.

Das Gericht verbietet der Bank Dokumente, die den am USA-Desk der Grossbank beschäftigten Ex-Angestellten betreffen, an Dritte oder Drittstaaten zu übermitteln, zu kommunizieren oder zur Kenntnis zu bringen. Die Bank kann den Entscheid innert zehn Tagen anfechten.

Risiko von Haft oder Anklage

Das Gericht anerkannte das Interesse der Bank an der Abwendung einer Klage. Bemängelt wurde aber, dass die Credit Suisse nicht dargelegt habe, inwiefern die Übermittlung der Daten des Mitarbeiters nützlich sein könnte bei der Suche nach einer aussergerichtlichen Einigung.

Zudem war das Gericht, anders als die Credit Suisse der Meinung, dass die fraglichen Dokumente direkt den Angestellten beträfen. Aus ihnen gehe hervor, dass er in die von der US-Justiz anvisierten grenzüberschreitenden Aktivitäten der Bank involviert gewesen sei. Das Risiko einer Verhaftung oder einer Anklage in den USA sei glaubhaft dargelegt worden.

Das Gericht bestätigte zudem, dass Anfragen nach den internationalen Regeln zur Rechtshilfe zu erfolgen hätten. Diese seien in diesem Fall nicht respektiert worden. Seit gut einem Jahr beliefern von einer Klage in den USA bedrohte Schweizer Banken die US-Justiz mit Erlaubnis des Bundesrats mit Geschäfts- und Mitarbeiterdaten.

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