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Junge Asylsuchende laufen eine Strasse entlang.
Legende: Wer bei den Behörden angibt, minderjährig zu sein, kann mit einer Knochenanalyse überprüft werden. Reuters

Schweiz Knochenanalysen zur Altersbestimmung? «Unbrauchbar»

Sind Asylsuchende, die sich als minderjährig ausgeben, wirklich unter 18 Jahre alt? Zur Klärung dieser Frage setzen die Schweizer Migrationsbehörden in bestimmten Fällen auf Röntgenuntersuchungen. Doch die Fachgesellschaft für Kinder-Radiologie hält diese Methode für unbrauchbar.

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) haben ein Recht auf besondere Rücksicht im Asylverfahren. So erhalten sie etwa eine Vertrauensperson zur Seite gestellt, und ihr Verfahren wird prioritär behandelt. Wenn die Migrationsbehörden nicht sicher sind, ob ein unbegleiteter Asylsuchender tatsächlich minderjährig ist, können sie in bestimmten Fällen eine Knochenanalyse anordnen. Ein Arzt bestimmt dann das Alter mit einer Handröntgenaufnahme.

Zur Altersbestimmung «unbrauchbar»

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An dieser Methode der Altersbestimmung üben Fachärzte nun allerdings Kritik: «Wir können keine eindeutige Altersbestimmung durchführen», sagt Georg Eich, der Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie.

Denn das Verfahren der Knochenanalyse sei gar nicht zur Bestimmung des Alters entwickelt worden. «Wir müssen damit rechnen, dass das Alter, das wir so bestimmen, vom wirklichen Alter abweicht.» Um über zwei Jahre könnten die Messresultate danebenliegen. Zur Altersbestimmung sei die Methode daher schlicht «unbrauchbar», schreibt die Gesellschaft in der Schweizerischen Ärztezeitung. Solche Untersuchungen sollten daher «unterlassen werden».

Weigerung der Spitäler

Auf eine entsprechende gemeinsame Haltung hätten sich nun verschiedene kinderradiologische Abteilungen geeinigt, sagt Maren Asmussen, Co-Leiterin in Pädiatrischer Radiologie am Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB): «Bei einem Treffen der Schweizer Kinderradiologen in Bern haben wir das Konzept von Georg Eich gemeinsam abgesegnet. In diesem Sinne führen wir am Universitäts-Kinderspital beider Basel keine Röntgenuntersuchungen zur Altersbestimmung minderjähriger Asylsuchender durch – wir haben das auch in der Vergangenheit nicht getan.»

Mehrere grosse Spitäler in der Schweiz halten sich an diese Empfehlungen: Neben dem UKBB erklären auf Anfrage auch das Inselspital Bern und das Universitätsspital in Genf, bewusst auf solche Altersbestimmungen zu verzichten.

Ein gesetzlich verankertes Verfahren

Das Staatssekretariat für Migration (SEM), das solche Untersuchungen anordnet, verweist auf die Sonderbehandlung, die Minderjährige im Asylverfahren geniessen. «Deswegen ist es auch unsere Aufgabe, sorgfältig zu klären, wer dieser Sonderbehandlung bedarf und wer nicht», sagt SEM-Sprecherin Léa Wertheimer.

Wenn ein UMA keine Papiere vorlegen könne und die Behörden den Verdacht hätten, dass der Asylsuchende Minderjährigkeit nur vortäusche, brauche das SEM verschiedene Methoden, um das effektive Alter feststellen zu können. «Die Handknochenanalyse ist nur eine Methode unter vielen», so Wertheimer. Das Verfahren sei überdies gesetzlich verankert.

Fehlresultate zugunsten der Asylsuchenden

Fehlresultate bei der Altersbestimmung müssen nicht zwingend zu Ungunsten der jungen Asylsuchenden ausfallen. Eine falsche Messung lässt UMA also nicht unbedingt älter erscheinen, als sie effektiv sind, sondern im Gegenteil eher jünger, vermutet Kinder-Radiologe Georg Eich: «Diese Menschen kommen aus anderen Kulturen mit anderen hygienischen Verhältnissen, mit Krankheiten, die dazu führen können, dass ihr Knochenalter eher einen Rückstand aufweist.» Und das bedeute: «Die Wahrscheinlichkeit ist wohl grösser, dass wir UMA mit der Knochenalterbestimmung zu jung einschätzen – und nicht zu alt.»

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