Bargeld, Elektronikgeräte oder Konzert-Tickets: Die Administrativuntersuchung zur Seco-Korruptionsaffäre bestätigt, dass der fehlbare Ressortleiter im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) von der Geschäftsführung einer Informatikfirma in verschiedener Form Zuwendungen entgegengenommen hat.
Gemäss dem Bericht erhielten auch andere Mitarbeiter Geschenke von der Firma, jedoch nicht im gleichen Umfang. Im Gegenzug wurden Aufträge während Jahren unter Missachtung beschaffungsrechtlicher Vorschriften vergeben.
«Missstände absolut inakzeptabel»
Anfang Jahr waren die Vorgänge im Informatikdienst der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung ans Licht gekommen. Der Bericht stützt sich auf Befragungen im Rahmen der Strafuntersuchung, weist aber darauf hin, dass für die Betroffenen die Unschuldsvermutung gilt.
Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat den Bericht zur Administrativuntersuchung den Bundeshausmedien vorgestellt. Gemäss einer Mitteilung bezeichnete er die festgestellten Missstände als «absolut inakzeptabel».
Experten prüfen neue Strukturen...
Die Leitung des Seco habe nach Bekanntwerden der Missstände sofort reagiert, die Beschaffungsregeln neu definiert und Massnahmen ergriffen, um das Controlling zu stärken und die Einhaltung der Prozeduren zu gewährleisten.
Um den im Bericht festgestellten Problemen der Organisationsstruktur zu begegnen, will Schneider-Ammann einen Experten beauftragen. Dieser soll zusammen mit den Kantonen und den Sozialpartnern die Vor- und Nachteile verschiedener Organisationsmodelle für die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung prüfen.
...und die Seco eine Bestrafung
Untersucht werden sollen beispielsweise die vollständige Integration der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung ins Seco, die Schaffung einer autonomen Struktur nach dem Vorbild der Suva oder die Beibehaltung des Status Quo. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden für die erste Jahreshälfte 2015 erwartet.
Der Bundesrat hat das Seco zudem beauftragt, wo nötig Disziplinarmassnahmen zu prüfen. In der laufenden Strafuntersuchung soll das Staatssekretariat als Privatkläger auftreten.