Telefongespräche abhören, private Räume verwanzen oder in Computer eindringen. Dies alles soll dem Nachrichtendienst künftig erlaubt sein.
Der Bundesrat hält an seinen Vorschlägen fest und verweist auch auf das positive Echo der Vernehmlassung. Das eidgenössische Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird nun bis Ende Jahr die Botschaft zuhanden des Parlaments ausarbeiten.
Gericht muss Lauschangriffe bewilligen
Die präventiven Überwachungskompetenzen gelten insbesondere im Kampf gegen Terrorismus, Proliferation, Spionage sowie zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Genehmigen müssen die Massnahmen jeweils das Bundesverwaltungsgericht und der VBS-Chef.
Dabei soll es in einzelnen, nicht näher genannten Punkten noch Anpassungen geben. Es gehe um das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Schutz der Privatsphäre, hiess es. Das Gesetz regelt auch die Kabelaufklärung, damit der Nachrichtendienst Signale aus Leitungsnetzen erfassen kann.