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Eine Zugbegleiterin kontrolliert ein Zugbillet
Legende: Eine SBB-Angestellte war zwei Mal ein halbes Jahr im Mutterschaftsurlaub und hat deswegen keine Lohnerhöhung bekommen. Keystone

Schweiz Lohnerhöhung trotz Mutterschaftsurlaub?

Eine Angestellte der SBB erhielt während zwei Jahren keine Lohnerhöhung. Begründung: Sie habe in diesen Jahren zu wenig gearbeitet. Pikant ist der Grund der Abwesenheit: ein Mutterschaftsurlaub. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute, ob die fehlende Lohnerhöhung rechtens ist.

Eine Angestellte entlassen, weil sie schwanger ist, das ist gemäss Gleichstellungsgesetz eindeutig verboten.

Aber einer Angestellten wegen langem Mutterschaftsurlaub keine Lohnerhöhung geben, ist das erlaubt? Die SBB stellt sich auf genau diesen Standpunkt. In ihrem Personalreglement steht, wer ein halbes Jahr oder mehr abwesend war, hat kein Anrecht auf eine individuelle Lohnerhöhung. Das sei nur fair gegenüber jenen Angestellten, die das ganze Jahr gearbeitet haben. Dabei sei es auch nicht relevant, warum jemand abwesend war.

Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV sieht das anders. Die Angestellte, um die es heute geht, habe in der Zeit, in der sie anwesend war, einen guten Job gemacht. Die SBB hat dies in einer Beurteilung auch so festgehalten. Eine Frau wegen ihrem Mutterschaftsurlaub zu benachteiligen – das sei diskriminierend.

Ausgezeichnete SBB

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Die SBB betont, sie habe 2015 ihr Lohnsystem analysieren lassen. Durchgeführt hat die Analyse die Vereinigung für Qualitäts- und Managementsysteme. Sie vergab das Zertifikat «Excellence in Fair Compensation». Zwischen Mann und Frau gebe es lediglich 0,3 Prozent Lohnunterschied.

Ein Präzedenzfall?

Heute muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, wer Recht hat. Das Urteil dürfte einen gewissen wegweisenden Charakter haben. Es ist nämlich das erste Mal, dass diese Frage von einem Gericht beurteilt wird.

Ob sich auch private Firmen in Zukunft an diesem Urteil orientieren müssen, ist noch nicht klar. Dies hängt von der Begründung des Gerichts ab. Falls private Firmen eine ähnliche Regelung kennen – also eine Regel, wie lange eine Angestellte mindestens anwesend sein muss für eine Lohnerhöhung – würde dieses Urteil auch sie betreffen.

Gut möglich, dass heute noch nicht das letzte Wort in dieser Frage gesprochen wird. Falls das Gericht der SBB Recht gibt, möchte die Gewerkschaft nämlich den Fall an die nächste Instanz, ans Bundesgericht weiterziehen.

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