Zum Inhalt springen

Schweiz Militärrichter ermittelt im Schweizer Grenzwachtkorps

Den Fall der Syrerin, die bei der Rückführung nach Italien eine Totgeburt erlitten hat, untersucht die Schweizer Militärjustiz. Ein Untersuchungsrichter entscheidet, ob ein Strafverfahren eröffnet wird.

Das betroffene Grenzwachtkorps (GWK) untersucht den Fall der Totgeburt einer Syrerin während einer Rückführung nach Italien nicht selbst. Das GWK erteilte der dafür zuständigen Militärjustiz einen Untersuchungsauftrag.

Militärstrafrecht gleich wie Strafrecht

Nun werde ein militärischer Untersuchungsrichter eingesetzt, erklärte der Sprecher der Militärjustiz, Martin Immenhauser. «Dieser entscheidet dann, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird.» Ziel sei es, den Fall restlos aufzuklären.

Die Angehörigen des Grenzwachtkorps werden nach dem Militärstrafgesetz beurteilt. Dieses ist laut Immenhauser weitgehend deckungsgleich mit dem zivilen Schweizer Strafrecht. Tatbestände wie die unterlassene Hilfeleistung seien auch darin aufgeführt.

Strafanzeige eingereicht

Die Vereinigung «augenauf» hat derweil bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen die Verantwortlichen im Grenzwachtkorps eingereicht. In der Anzeige werden den für die Rückführung verantwortlichen Grenzwächtern und Grenzwächterinnen Amtsmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung und mögliche grobfahrlässige oder fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Der Fall müsse von einer möglichst unabhängigen Instanz gründlich untersucht werden, teilte «augenauf» mit. Laut Sprecher Rolf Zopfi hatte die Vereinigung bereits Kontakt mit der Syrerin und deren Familie. Die Familie halte sich in Domodossola (I) auf.

UNHCR «beunruhigt»

Zum Vorgefallenen äusserte sich auch das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR), wie die «Tagesschau» berichtete. Man sei «sehr beunruhigt» über das, was an der Schweizer Grenze passiert sei, sagte UNHCR-Sprecherin Melissa Fleming.

Das Hochkommissariat begrüsse, dass der Fall untersucht werde. Die Sprecherin rief dazu auf, die Umstände der syrischen Flüchtlinge zu berücksichtigen. Wenn ein Flüchtling in einem kritischen Gesundheitszustand sei, müsse unverzüglich medizinische Hilfe geleistet werde.

Hilfe verweigert?

Mehr zum Thema

Die Sendung «10vor10» hat den Fall publik gemacht. Die im siebten Monat schwangere Syrerin gehörte zu einer Gruppe von Flüchtlingen, die am 4. Juli auf dem Weg von Mailand nach Paris in einem Zug kurz nach der Schweizer Grenze aufgegriffen wurde.

Das Grenzwachtkorps hatte die Migranten für die Rückführung nach Italien in seiner Obhut. Der stark blutenden Frau wurde während der Rückführung durch die Schweiz keine Hilfe durch die Grenzwacht angeboten. Nach der Ankunft in Domodossola brach sie zusammen. Im Spital kam ihr Kind tot zur Welt.

Meistgelesene Artikel