Für den mutmasslichen Dschihadisten, der Anfang April am Flughafen Zürich verhaftet wurde, bestehen keine Haftgründe mehr – so das Urteil der Bundesanwaltschaft.
Man habe deshalb keine Verlängerung der Untersuchungshaft beantragt. Die Bundesanwaltschaft bestätigte eine Meldung der «NZZ». Weitere Angaben machte die Bundesanwaltschaft nicht.
Verfahren läuft weiter
Das Verfahren gegen den Mann aus dem Grossraum Zürich läuft trotz seiner Entlassung weiter. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt ihn, eine Reise in das syrisch-irakische Kriegsgebiet geplant zu haben, um sich dort der Terror-Organisation Islamischer Staat anzuschliessen.
Der 25-Jährige soll sich deshalb wegen der Unterstützung einer kriminellen Organisation verantworten. Diese Gruppen sind seit Anfang Jahr per dringlichem Bundesgesetz in der Schweiz verboten. Die Bundesanwaltschaft führt zurzeit rund zwei Dutzend Strafverfahren gegen mutmassliche Dschihadisten.