Der mutmassliche Anhänger der Terrormiliz IS war zu vier Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, aber für das Bundesgericht ist klar: Es besteht weiterhin Fluchtgefahr. Darum bleibt der Iraker weiter in Sicherheitshaft. Der Mann befindet sich seit Frühling 2014 in Haft.
Mehr als die Hälfte der Strafe verbüsst
Er war im März 2016 der Beteiligung an einer kriminellen Organisation, der versuchten Förderung der rechtswidrigen Einreise sowie der Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz schuldig gesprochen worden.
Aufgrund der Untersuchungs- und Sicherheitshaft hat der Iraker bereits mehr als die Hälfte der erstinstanzlich verhängten Strafe verbüsst.
Flüchtlingsstatus aberkannt
Aus der Verfügung des Bundesstrafgerichts geht hervor, dass dem Iraker, der aufgrund einer Verletzung im Rollstuhl sitzt, seine Flüchtlingseigenschaft aberkannt und das Asyl widerrufen worden ist. Eine Beschwerde dagegen sei vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig.
Das Bundesgericht kommt aufgrund mehrerer Faktoren zum Schluss, dass nach wie vor Fluchtgefahr besteht. So habe der Mann in der Schweiz keine sozialen Bezugspunkte. Aufgrund des hängigen Strafverfahrens und seiner Invalidität dürfe er auch kaum damit rechnen, eine Arbeit zu finden.
Zudem geht das Gericht davon aus, dass sich der erstinstanzlich Verurteilte trotz seiner Behinderung auch im Ausland bewegen könne. Er habe dies vor seiner Einreise in die Schweiz getan und verfüge über Kontakte zu Schleppern.
Das Urteil des Bundesstrafgerichts vom März ist derzeit vor dem Bundesgericht hängig.