Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat die vorzeitige Entlassung eines verurteilten IS-Unterstützers bewilligt. Es erfüllt damit die gesetzlichen Vorgaben, die eine Entlassung auf Bewährung nach Verbüssen von zwei Dritteln der Strafe vorsehen, wenn keine weiteren Vergehen des Verurteilten zu erwarten sind. Der Iraker kommt am 21. Juli auf freien Fuss.
Der Mann war seit März 2014 in Haft. Im März dieses Jahres wurde er zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Bundesstrafgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass er mit seinen Aktivitäten in den sozialen Medien die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) unterstützt hatte. Zudem wurde ihm mehrfache Förderung und versuchte Förderung der rechtswidrigen Einreise in die Schweiz zur Last gelegt.
Angeblich weder Flucht- noch Wiederholungsgefahr
In seinem nun bewilligten Gesuch um bedingte Entlassung nach Verbüssen von zwei Dritteln der Strafe in Untersuchungs- und Sicherheitshaft hatte der Iraker argumentiert, eine Fluchtgefahr sei ausgeschlossen, da seine Familie in der Schweiz lebe. Zudem sei ihm bereits ein Arbeitsplatz zugesagt worden. Das Regionalgefängnis stellte dem zweifachen Vater zudem einen guten Führungsbericht aus.
Ferner sieht das Gericht «keinerlei Anzeichen», die zur Annahme führten, der Gesuchsteller werde im Fall einer Entlassung weitere Straftaten begehen. Damit einverstanden ist auch die Bundesanwaltschaft. Dies, obwohl laut dem Gericht nicht «sämtliche möglichen» Beurteilungsmerkmale klar für eine günstige Prognose sprächen.
Ausweisung unwahrscheinlich
Der Anwalt des Irakers sagte der «Tagesschau», er habe den Fall nun an einen Spezialisten für Ausweisungsverfahren weitergegeben. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass die Bundespolizei eine Verfügung erlassen hat, um den Mann auszuweisen. Die Bundespolizei wollte dazu keine Stellung nehmen. Ob eine Ausschaffung in den Irak möglich ist, ist allerdings ohnehin fraglich.
Mutmasslicher Haupttäter bleibt hinter Gittern
Der Iraker war im März zusammen mit zwei weiteren Angeklagten verurteilt worden. Der mutmassliche Haupttäter bleibt im Gegensatz zu ihm jedoch wegen Fluchtgefahr weiterhin in Sicherungshaft.
Trotz seiner Paraplegie sei der Iraker durchaus agil, schreibt das Bundesstrafgericht zur Begründung. So habe er sich im Irak und später auch in Syrien sowie in der Türkei bewegen können. Ausserdem habe der Mann in der Schweiz kein soziales Netz.
Neben den beiden Irakern wurde im März ein weiterer Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt – er soll am Aufbau einer IS-Zelle mitgewirkt haben
Ein vierter Angeklagte wurde freigesprochen.