Pflegefachpersonen sollen selbständiger arbeiten und mehr Entscheide in Eigenregie fällen können. Dies schlägt die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) vor.
Gewisse Abklärungen, Beratungen und Pflegemassnahmen sollen Pflegefachpersonen auch ohne ärztliche Anordnung durchführen dürfen.
Gestützt auf eine parlamentarische Initiative hat die Kommission die Vernehmlassung zu einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) eröffnet. In diesem sollen Pflegefachpersonen künftig als Leistungserbringer anerkannt werden.
Welche Leistungen sie ohne Anordnungen einer Ärztin oder eines Arztes erbringen dürfen, muss gemäss dem Entwurf der Kommission der Bundesrat festlegen. Die Auswirkungen wären unterschiedlich, je nachdem, wo eine Pflegefachperson tätig ist.
Auswirkungen auf die Kosten noch unklar
Die Stellung und Rolle von im Spital angestellten Pflegenden würde durch die Gesetzesänderung gestärkt, Leistungserbringer bliebe aber das Spital. Das gleiche gilt für Pflegefachpersonen, die in einem Pflegeheim oder einer Spitex-Organisation angestellt sind.
Akut- oder Übergangspflege im Anschluss an einen Spitalaufenthalt sollen von einem Arzt und einer Pflegefachperson gemeinsam angeordnet werden. Selbständig tätige Pflegende schliesslich könnten direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Wie sich die neue Regelung auf die Menge der erbrachten Pflegeleistungen und damit auf die Kosten auswirken wird, ist schwierig abzuschätzen, wie es im Bericht der SGK heisst. Die Kommission will dem Bundesrat daher die Möglichkeit geben, wie beim Zulassungsstopp für Ärzte bei einer Überversorgung die Notbremse zu ziehen. Zudem soll die Regierung dem Parlament nach fünf Jahren Bericht erstatten über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetzesänderung.
Attraktivität des Pflegeberufs soll gesteigert werden
Diese wurde vom Berner SVP-Nationalrat Rudolf Joder angeregt. Ziel seiner parlamentarischen Initiative ist es, dem steigenden Pflegebedarf und der prekären Personalsituation in Spitälern und Pflegeeinrichtungen zu begegnen.
Mit der neuen Selbständigkeit soll der Pflegeberuf zudem attraktiver werden für junge Berufsleute. Das längst nicht mehr zutreffende Image eines Hilfsberufs soll überwunden werden, schreibt die Kommission in ihrem Bericht. Und nicht zuletzt sollen die Kosten gesenkt werden, weil nicht mehr für alle pflegerischen Leistungen die Anordnung eines Arztes nötig ist.