Am Morgen des 8. Septembers 2010 verschanzt sich Peter Hans Kneubühl in seinem Elternhaus am Mon-Désir-Weg in Biel und will so die Zwangsversteigerung verhindern. In der Nacht eskaliert die Situation.
Beim Versuch, den Mann zu überwältigen, wird ein Polizist der Sondereinheit «Enzian» mit einem Kopfschuss schwer verletzt. Die Polizei zieht sich zurück – der Rentner taucht unter. Erst neun Tage später wird Kneubühl von der Polizei gestellt und verhaftet.
Heute beginnt der Prozess im Amtshaus von Biel. Dabei geht es weniger um die Tat, sondern vielmehr um die Schuldfähigkeit des Mannes.
Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass Kneubühl den Tatbestand der versuchten vorsätzlichen Tötung und der schweren Körperverletzung mehrfach erfüllt.
Doch die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Kneubühl schuldunfähig ist. Sie stützt sich auf ein psychiatrisches Gutachten, das dem Rentner eine wahnhafte Störung schweren Ausmasses zur Tatzeit attestiert.
Die Staatsanwaltschaft verzichtet deshalb auf eine Anklage. Sie beantragt, Kneubühl in eine geschlossene Anstalt einzuweisen. Dagegen wehrt sich der Rentner vehement und spricht im Vorfeld des Prozesses von einem Gefälligkeitsgutachten.