Das kulturelle Erbe in Syrien ist durch Krieg und Terror bedroht, es wird zerstört oder geraubt. Plünderer haben in den Kriegswirren leichtes Spiel. Der Kulturgüterraub ist zu einer wichtigen Einnahmequelle für Terroristen geworden, sagen Experten.
Gesetz muss nur angewendet werden
Die Schweiz als internationaler Kunst-Handelsplatz droht zur Drehscheibe für die geraubten Güter zu werden. Das will die nationalrätliche Kultur-Kommission verhindern.
Die Gesetze, um den Umgang mit Kulturgütern aus Syrien zu regeln, existierten bereits, sagt Kommissionspräsident Matthias Aebischer: «Doch jetzt muss gehandelt werden.» Die Kann-Formulierungen im Gesetz müssten nun angewendet werden.
Der Handel mit Kulturgütern aus dem Irak ist in der Schweiz bereits seit 2003 explizit untersagt. Dieses Verbot soll nun auf Syrien ausgeweitet werden.
Schweiz soll Kulturgüter verwahren
Die Nationalratskommission verlangt ausserdem, dass die Schweiz zum sicheren Hafen für Kulturgüter aus Syrien wird. Diese sollen hier treuhänderisch aufbewahrt werden, bis es die Umstände wieder zulassen, die Güter ins Ursprungsland zurückzuführen.
Die Sorge gelte primär den Kunstschätzen in Syrien und nicht bloss dem Image der Schweiz als dubioser Handelsplatz, versichert SP-Nationalrat Aebischer. Das revidierte Kulturgüterschutzgesetz sehe vor, in fremden Ländern die Plünderung von Kulturgütern zu verhindern, um Kriege zu finanzieren. Dies sei der Beweis, dass es für die Schweiz nicht nur ums Image gehe.
Stimmt das Parlament dem Vorstoss der Kommission zu, ist der Bundesrat am Zug. Er erlässt dann das Handelsverbot.