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Nahaufnahme eines Sturmgewehrs der Schweizer Armee.
Legende: Sturmgewehr trotz rechtsextremem Gedankengut: Der Armee unterlief ein juristischer Formfehler. Keystone/Symbolbild

Schweiz Rechtsextremer erhält Sturmgewehr

Linksextremes oder rechtsextremes Gedankengut könnte für die Armee ein Sicherheitsrisiko sein. Deshalb dürfen diese Personen, wenn sie Militärdienst machen, keine Sturmgewehre tragen. Nun muss die Armee aber dennoch einen rechtsextremen Tessiner ausbilden – wegen eines Formfehlers.

Der 20-Jährige machte aus seiner Gesinnung kein Geheimnis: Auf dem Arm ein rechtsextremes Tattoo, extremistische Äusserungen auf Facebook und im Gespräch mit dem Aushebungsoffizier bekannte er sich zu faschistischen Ideen.

Solche Leute will die Schweizer Armee nicht in ihren Reihen. Der Mann sei ein Sicherheitsrisiko, befand die Fachstelle für Personensicherheitsüberprüfung. Letztes Jahr entschied die Fachstelle, dass er nicht zur Armee zugelassen wird.

Doch damit war der Tessiner nicht einverstanden. Und tatsächlich gab ihm das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2014 recht: Die Gesinnung allein sei kein Grund, einen Stellungspflichtigen als Sicherheitsrisiko einzustufen. Der Mann habe keine politischen Gewalttaten verübt und sei auch nicht politisch organisiert. Das Gericht wies deshalb die Armee an, den Rekruten zu akzeptieren.

Verteidigungsdepartement gibt Fehler zu

Die Experten im Verteidigungsdepartement aber waren nicht einverstanden. Die Fachstelle zog den Fall ans Bundesgericht weiter – und blitzt nun ab. Das Bundesgericht sagt, die Fachstelle sei nicht beschwerdeberechtigt. Nur Departemente, nicht aber untergeordnete Fachstellen, dürften Urteile ans Bundesgericht weiterziehen. Wegen dieses Formfehlers überprüfte das Bundesgericht den Fall also erst gar nicht.

Der Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats, Thomas Hurter, reibt sich die Augen. Er hätte erwartet, dass ein Departement Kenntnis habe über die juristischen Möglichkeiten. «Ich bin etwas erstaunt, dass man nicht wusste, dass die Personensicherheitsüberprüfungsstelle diese juristische Möglichkeit nicht hat.»

Eine Blamage, zu der das Verteidigungsdepartement unumwunden steht: Ja, sie hätten einen Fehler begangen, erklärt der Sprecher des VBS, Peter Minder. Darüber hinaus aber könne das VBS das Urteil nicht kommentieren.

Ausweitung des Beschwerderechts erwägen?

Bleibt die Frage: Was nun? SVP-Nationalrat Hurter meint, dass man sich gerade in Bereichen, bei denen es um Sicherheit geht, überlegen müsse, «ob man solchen Fachstellen nicht die Möglichkeit geben könnte, Beschwerde zu führen». Man kenne das ja zum Beispiel bereits im Verkehr, beim Führerausweisentzug.

Tatsächlich stellt das Bundesgericht ausdrücklich fest: Wenn ein Gesetz oder auch nur eine Verordnung der Fachstelle das Beschwerderecht eingeräumt hätte, hätten sich die Richter mit dem Fall befasst. Für diesmal aber kommt die Erkenntnis zu spät. Die Armee muss dem rechtsextremen Tessiner eine Waffe anvertrauen.

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