Gerade mal drei Tage sind es her, seit sich das Stimmvolk für die Liberalisierung der Tankstellenshops ausgesprochen hat. Und schon sprach sich der Nationalrat am Mittwoch für eine weitere Liberalisierung im Detailhandel aus: Kleine Läden in Randregionen sollen sonntags Personal beschäftigen dürfen.
Gefordert hatte dies der Walliser CVP-Nationalrat Yannick Buttet. Er machte geltend, die Bewohner in den weniger gut erschlossenen Gebiete seien benachteiligt. Denn sie könnten vom Angebot in urbanen Zentren, Bahnhöfen und entlang der Hauptverkehrsachsen nicht profitieren.
Wenn kleine Läden in den Randregionen an sieben Tagen der Woche Lebensmittel des täglichen Gebrauchs verkaufen dürften, würde dies die Versorgung in diesen Regionen sichern. Ausserdem würde die Massnahme zum Erhalt der kleinen Läden beitragen.
Öffnung nur aufgrund klarer Kriterien
Für die Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot sollen nach dem Willen von Yannick Buttet gewisse Kriterien festgelegt werden: etwa die Entfernung zu einer grösseren Stadt, die Einwohnerzahl oder die Höhe über Meer.
Corrado Pardini (SP/BE) erinnerte daran, dass die Bürgerlichen im Abstimmungskampf versichert hätten, keine Salamitaktik zu verfolgen. Buttet liefere nun den Beweis dafür, dass die Salamitaktik weiter gehe.
Dieser erwiderte, es gehe um spezifische Bedürfnisse und bloss um eine kleine Änderung. Daraufhin fragte SP-Nationalrätin Ada Marra ihn, ob er denn nicht sehe, dass die Summe kleiner Veränderungen eine grosse Veränderung darstelle.
Versorgung sei sichergestellt
Schliesslich nahm der Nationalrat die Motion jedoch an, mit 105 zu 67 Stimmen bei fünf Enthaltungen. Stimmt auch der Ständerat zu, wird der Bundesrat beauftragt, den Räten eine Änderung des Arbeitsgesetzes vorzulegen. Der Bundesrat hatte zuvor ein Nein empfohlen.
Zahlreiche Betriebe in Randregionen profitierten bereits heute von Ausnahmen, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs sei sichergestellt. Eine Anpassung der Regeln aus Gründen der Standortförderung oder aus regionalpolitischen Überlegungen entspreche nicht dem Sinn und Zweck des Arbeitsgesetzes. Die Gewerkschaften hatten die Liberalisierung für Tankstellenshops nicht zuletzt mit Blick auf weitere Begehren für Liberalisierungen im Detailhandel bekämpft.