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Symbolbild: Ein Mann schraubt an einer elektrischen Installation.
Legende: Bei den Elektro-Installateuren kennt die Schweiz strengere Vorgaben als im Ausland. Imago

Schweiz Schweiz akzeptiert nicht alle EU-Diplome

Frankreich und Deutschland kritisieren die Schweiz: Gewisse Berufsleute hätten kaum eine Chance auf eine Anstellung, weil ihre Berufsabschlüsse nicht anerkannt würden. Die Schweizer Behörden winken ab: Hierzulande gälten halt teilweise andere Anforderungen. Das Thema bleibt traktandiert.

Der Lebenslauf des 47-jährigen Elektroinstallateurs kann sich sehen lassen: Die Liste seiner Schulen, Abschlüsse und Arbeitgeber ist lang. Sein Problem: Er ist gebürtiger Franzose. Und so beginnt 2011 der Ärger, als er in der Schweiz eine Stelle antritt und seinen französischen Berufsabschluss anerkennen lassen will.

Französische Botschaft eingeschaltet

Diese Geschichte erzählt er gerne, seinen Namen will er allerdings nicht preisgeben. Nennen wir ihn deshalb Monsieur Dupont. Die Behörden hätten sein Dossier absichtlich auf die lange Bank geschoben, sagt er. Seine Anfrage beantwortet das Amt für Berufsbildung erst nach drei Monaten – nur um ihm mitzuteilen, es sei nicht zuständig.

Zuständig ist stattdessen das eidgenössische Starkstrominspektorat. Mit ihm beginnt ein Briefwechsel, der sich über drei Jahre hinziehen wird. Immer wieder will das Inspektorat neue Nachweise und Dokumente von Dupont, verlangt für seine Abklärungen 1700 Franken. Im Jahr 2014 schliesslich hat er genug: Er schaltet die französische Botschaft ein und droht den Schweizer Behörden mit der Presse. Siehe da: Kurz darauf anerkennt das Starkstrominspektorat seinen Berufsabschluss.

Schweiz verrechnet happige Gebühren

Spätestens jetzt ist die französische Botschaft alarmiert. Viele bestens ausgebildete französische Elektriker, Pflegefachleute und andere Berufsgruppen könnten nicht in der Schweiz arbeiten, weil diese ihre Berufsabschlüsse nicht anerkenne, heisst es bei den Franzosen. Und in letzter Zeit seien die Hindernisse gar noch höher geworden: So habe die Schweiz neu die Gebühren verdoppelt. Sie verlange jetzt bis zu 3000 Franken für Abklärungen in Sachen Diplom – nur um den Abschluss dann trotzdem oft abzulehnen.

Für das häufige Nein gebe es keine sachlichen Gründe, findet Frankreich. Offenbar gehe es darum, den Schweizer Arbeitsmarkt abzuschotten; und das widerspreche der Personenfreizügigkeit. Zumal Schweizer problemlos in Frankreich arbeiten könnten. Mit ihrer Kritik sind die Franzosen nicht allein. Auch die deutsche Botschaft schreibt auf Anfrage, die Schweiz anerkenne gewisse deutsche Abschlüsse nicht und verlange hohe Gebühren. Zu Unrecht, findet auch sie.

Behörden weisen Vorwürfe zurück

Frédéric Berthoud im Staatssekretariat für Bildung wehrt sich: Im Allgemeinen laufe die Anerkennung von Diplomen gut. Immerhin: «Der Bereich Elektroinstallation ist vielleicht das einzige Beispiel, bei dem die Reglementierung in der Schweiz stärker ist als in Frankreich», gibt er zu. Rechtlich sei das kein Problem, denn jedes Land könne für gewisse Berufe eigene Regeln aufstellen. Und bei Elektroinstallationen gehe es nun einmal auch um die Gesundheit der Benutzer, deshalb sei die Schweiz hier strenger als die EU.

Das Starkstrominspektorat verhehlt nicht, dass es viele Gesuche ablehnt. Insbesondere für Franzosen sei es schwierig, in der Schweiz zu arbeiten. «Die meisten Ausbildungen in Frankreich basieren auf Theorie, in der Schweiz dagegen auf Praxis», begründet dies Peter Rey. Er ist Leiter des Rechtsdiensts im Starkstrominspektorat. Zudem sei die Ausbildung in Frankreich kürzer als in der Schweiz.

Und die hohen Gebühren? Die fielen an, weil die Abklärungen aufwendig seien, sagt Rey. Und weil sich das Inspektorat über Gebühren finanziere.

EU kann die Schweiz (noch) nicht verklagen

Diese Argumente besänftigen die EU indes nicht. Erst gerade hat sie der Schweiz einen Brief geschrieben, in dem sie die Schweizer Methoden als nicht EU-rechtskonform bezeichnet. Im Juni waren die Berufsabschlüsse auch Thema an einer gemeinsamen Sitzung Schweiz-EU. Allerdings ohne Ergebnis, wie Berthoud vom Staatssekretariat sagt. Es sei lediglich eine weitere Sitzung vereinbart worden, um das Thema vertieft zu diskutieren.

Im Moment kann die EU ohnehin nur ihren Unmut kundtun; oder höchstens Schweizern in der EU das Leben schwerer machen. Hingegen kann sie die Schweiz nicht verklagen. Das würde sich erst mit einem institutionellen Rahmenabkommen ändern. Einem Abkommen, über das die Schweiz und die EU derzeit verhandeln.

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