29 mal haben Schweizer Polizistinnen und Polizisten letztes Jahr zur Elektroschock-Pistole, dem sogenannten Taser, gegriffen. Etwas weniger als im Jahr zuvor.
Zehn Mal war Notwehr der Grund, in den restlichen Fällen kam der Taser zum Einsatz, um eine Amtshandlung durchzusetzen, wenn sich zum Beispiel jemand mit Gewalt gegen eine Verhaftung wehrt. Nicht immer mussten die Polizistinnen und Polizisten aber abdrücken. In einigen Fällen reichte es, nur damit zu drohen. Das geht aus der Statistik hervor, welche die Geschäftsstelle Polizeitechnik publizierte. Einen Grund für den Rückgang gibt es nicht, wie die Geschäftsstelle mitteilte. Der Einsatz von Tasern ist auf Bundesebene seit 2009 erlaubt.
«Taser dürfen nicht bagatellisiert werden»
Elektroschockpistolen machen Angreifer bewegungsunfähig. Sie sind wirksam, aber nicht ungefährlich und dürfen in der Schweiz nur von Polizisten verwendet werden, von besonders geschulten Beamten, sagt Roland Stämpfli, Leiter der Geschäftsstelle Polizeitechnik.
Dass insgesamt weniger getasert werde als noch vor einigen Jahren sei zwar positiv, findet Stella Jegher von Amnesty International. «Ich würde aber trotzdem davor warnen, dass diese Waffe bagatellisiert wird», sagt Jegher weiter. Sie warne ausserdem davor, dass weitere Polizeieinheiten oder sogar private Sicherheitskräfte damit ausgerüstet würden.
Solche Überlegungen gibt es laut Roland Stämpfli, Leiter der Geschäftsstelle Polizeitechnik, tatsächlich. Aber man gehe vorsichtig an die Sache heran und wolle nicht sofort flächendeckend alle Leute ausrüsten.
Zur Schusswaffe griffen Schweizer Polizistinnen und Polizisten letztes Jahr insgesamt 15 Mal, wie wie die Statistik der Geschäftsstelle Polizeitechnik weiter zeigt. Das sind vier Einsätze mehr als im Vorjahr.