Kinder können nicht vom Sexualkundeunterricht im Kindergarten und in den ersten Primarklassen dipensiert werden. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Der Präsident der Erziehungsdirektorenkonferenz und Basler Regierungsrat Christoph Eymann geht davon aus, dass der Entscheid sich auf die Lehrpläne in anderen Kantonen auswirken wird.
Im Kanton Basel-Stadt wird für die Sexualerziehung an den Schulen seit 2011 der Leitfaden «Lernziele Sexuelle Gesundheit» samt Unterrichtsmaterialien eingesetzt. Im Kindergarten und an der Primarschule erfolgt dieser Unterricht jedoch nicht systematisch, sondern reaktiv. «Wenn die Kindergärtnerin schwanger ist oder wenn eines der Kinder ein Geschwisterchen bekommt, wird dieses Thema angesprochen», sagt Eymann. Einen festgelegten Zeitpunkt, wann das Thema zur Sprache komme, gebe es nicht.
Künftig in allen Kantonen?
Ob der Sexalkunde-Unterricht in Zukunft in allen Kantonen so oder ähnlich durchgeführt wird, kann Eymann nicht sagen. In der Erziehungsdirektorenkonferenz sei das es noch nicht besprochen worden. «Ich gehe aber schon davon aus, dass dieses Urteil des Bundesgerichts die entsprechenden Lehrpläne in den anderen Kantonen beeinfluss kann.» Er hält fest: «Auch das Bundesgericht stellt sich auf den Standpunkt, dass Aufklärung auf dieser Altersstufe hauptsächlich Sache der Eltern ist.»
Nicht tabuisieren
Tabuisiert werden dürfe das Thema im Kindergarten und in der Primaschule aber nicht. Das Obligatorium diene auch der Integration und der Chancengleichheit aller Kinder und fördere die Integration von Angehörigen anderer Länder und Kulturen, schrieben die Basler Behörden nach dem bundesgerichtlichen Entscheid.
Eine Abstimmung zu dieser Thematik ist absehbar. Die Initiative «Schutz vor Sexualisierung im Kindergarten» wurde Ende 2013 eingereicht. Der Bundesrat empfiehlt sie in der Abstimmungsbotschaft ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.