Was für die Wohnbevölkerung in der Schweiz gilt, soll künftig auch für Grenzgänger gelten: Wenn sie ins Spital müssen, sollen sich Krankenkassen und Kantone die Kosten teilen. Heute gehen die Spitalkosten ganz zu Lasten der Krankenkassen.
Nun sollen Grenzgänger gleichbehandelt werden, wie das die Personenfreizügigkeit vorsieht, begründet der Bundesrat. Doch er erntet in der Vernehmlassung zu den vorgesehenen Änderungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) keinen Applaus von den Kantonen.
Bei der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz sieht Stefan Leutwyler keinen Grund, die heutige Praxis zu ändern. «Weil der Zugang zur medizinischen Behandlung vollumfänglich gewährleistet ist, und weil die Kosten vollumfänglich übernommen werden», begründet er deren Position.
Kosten der Kantone bereits gestiegen
Die Kantone rechnen mit zusätzlichen Kosten von über elf Millionen Franken. Das klingt nach wenig im Vergleich zu den jährlichen Gesundheitskosten von rund 60 Milliarden. Trotzdem: Die Kantone wollen nicht zusätzlich in ihre Kassen greifen.
Leutwyler argumentiert: «Die Kantone sind im Rahmen der Spital- und Pflegefinanzierung sehr stark mehrbelastet worden in den letzten Jahren. Sie wehren sich gegen eine grundlose, weitere Verlagerung von Kosten auf die Kantone.» Ausserdem laufen in verschiedenen Kantonen Sparbemühungen.
Von der geplanten Änderung im KVG wären die Grenzkantone besonders betroffen. Sie argumentieren denn auch genauso wie die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren und verweisen auf ihre besondere Stellung.