Der FC St. Gallen war einer der ersten Fussballklubs, der seine Fans auf dem Weg zu Auswärtsspielen von Privaten verdeckt filmen liess.
Und damit macht der Klub auch in der neuen Saison weiter, erklärt der Mediensprecher des FC St. Gallen, Daniel Last: «Der Hintergrund ist schlicht und einfach der, dass man, wenn Straftaten oder fehlbares Verhalten geschieht, das filmt. Das steht ja quasi über dem Datenschutz.»
Widerspruch eines Strafrechts-Experten
Dem widerspricht der emeritierte Professor für Staatsrecht an der HSG, Rainer Schweizer: «Der Grundsatz ist, dass jede Person ein Recht auf ihr Bild hat. Wir müssen uns nicht gefallen lassen, dass andere Personen oder Organisationen Bilder von uns machen, und die für ihre Zwecke benutzen.»
Dass Fussballfans in den Stadien mit Videokameras überwacht werden, ist heute Standard und wird auch von Datenschützern nicht kritisiert. Wenn aber Fans im öffentlichen Raum vom Zug bis zum Stadion verdeckt gefilmt werden, dann sei die Privatsphäre von unbescholtenen Bürgern in Gefahr, meint der Jurist: «Es ist eine völlig unverhältnismässige Massnahmen, für die es keinerlei gesetzliche Grundlage gibt zugunsten der Privaten.»
Private filmen nicht nur im Auftrag der Vereine sondern auch im Auftrag des Fussballverbandes. Der hat vor Jahren ein entsprechendes Pilotprojekt eingeführt. Die Resultate werden derzeit ausgewertet.
Keine Bedenken des Staatsanwalts
Für die St. Galler Strafverfolgungsbehörde ist diese Vorgehen unbedenklich. Wenn Straftaten vereitelt werden können, sei das höher zu gewichten als der Persönlichkeitsschutz: «Aus Sicht der Staatsanwaltschaft St. Gallen ist aber darauf hinzuweisen, dass das Filmen von Spielbesuchern durch Privatpersonen keine Straftat darstellt», betont Staatsanwalt Roman Dobler.
Und so dürfte das verdeckte Filmen von Fussballfans auch diese Saison offensichtlich viel zu Reden geben.