Der Bundesrat will bei der Steueramtshilfe einen weiteren Schritt machen. Er hat der Unterzeichnung des OECD-/Europarats-Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen zugestimmt.
Das Übereinkommen sieht vielfältige Formen der Zusammenarbeit zwischen den Staaten vor, wie das Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung schreibt. Dazu gehören der Informationsaustausch auf Anfrage und der spontane Austausch von Informationen.
Druck auf die Schweiz wird bleiben
Der automatische Informationsaustausch ist als Option ebenfalls vorgesehen. Dafür ist aber laut dem EFD ausdrücklich eine Zusatzvereinbarung zwischen den beteiligten Staaten erforderlich.
«Es ist ein relativer, pragmatischer Schritt,» erklärt SRF-Bundeshauskorrespondent Hanspeter Trütsch. Fakt sei: es gebe keinen automatischen Informationsaustausch. Man spreche hier vom spontanen Informationsaustausch. So sei in schwerwiegenden Fällen bei vorsätzlichem Verstoss gegen Steuerbestimmungen zu erwarten, dass man von Amts wegen den ausländischen Behörden entgegenkomme.
Volk wird das letzte Wort haben
«Aber die OECD ist nicht die EU, das heisst der Druck auf die Schweiz wird weiterhin anhalten – mit oder ohne dieses Abkommen», betont Trütsch weiter. Die Schweiz bleibe bei der Haltung: Automatischer Informationsaustausch nur, wenn die anderen Staaten mitziehen würden.
Der Bundesrat hat das Finanzdepartement beauftragt, nach der Unterzeichnung eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Anschliessend wird der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zuleiten. Das letzte Wort könnte das Stimmvolk haben: Der Beschluss wird dem fakultativen Referendum unterstehen.