Im Kanton Basel-Landschaft ist eine Stimmrechtsbeschwerde zur eidgenössischen Abstimmung eingereicht worden. Sie verlangt eine Nachzählung der Stimmzettel zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG).
Wer die Beschwerde eingereicht hat, war bei der Landeskanzlei in Liestal (BL) nicht in Erfahrung zu bringen. Es handle sich um eine Privatperson, hiess es auf Anfrage lediglich.
Regierungsrat muss entscheiden
Was die Stimmrechtsbeschwerde konkret bewirkt, ist noch offen. Nach Auskunft der Landeskanzlei müssen noch diverse rechtliche Fragen geklärt werden, bevor der Regierungsrat einen Entscheid fällen kann.
Die Gesetzesänderung zum RTVG war am Sonntag äusserst knapp mit lediglich 0,16 Prozent oder 3696 Stimmen Unterschied angenommen worden. Im Kanton Basel-Landschaft war das Ergebnis indes deutlich klarer: 45,8 Prozent Ja- standen 54,2 Prozent Nein-Stimmen gegenüber; die Differenz betrug 6658 Stimmen.