Die systematische Speicherung von Telekom-Verbindungen in verschiedenen Ländern hat in letzter Zeit hohe Wellen geworfen. Datenschützer sind alarmiert, Befürworter halten die riesigen Datensammlungen bei der Verbrechensbekämpfung für unverzichtbar.
Auch in der Schweiz dürfen Strafermittler unter strengen gesetzlichen Richtlinien auf Telekommunikationsdaten zurückgreifen beziehungsweise Verbindungen überwachen. Allerdings nur bei schweren Verbrechen und als letztes Mittel. Zudem muss ein Richter grünes Licht geben.
Per Direktschaltung live am Tatort
Spähprogramm Prism
Dieses Instrument sei je nach Deliktsart relativ wichtig geworden, bestätigt Niklaus Ruckstuhl, Professor für Strafprozessrecht in Basel. So könne die Polizei durch Direktschaltungen praktisch 1:1 abhören und etwa Drogenlieferungen faktisch begleiten und abfangen.
Darum also greifen Ermittler vor allem bei schweren Drogendelikten und bei qualifiziertem Diebstahl oft auf Telefondaten zurück. Erst in zweiter Linie geht es um Delikte gegen Leib und Leben, sexuelle Integrität, Pornografie, Vermögensdelikte und Menschenhandel, wie der Dienst für Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs festhält.
15'000 Überwachungen – Tendenz steigend
Die Abklärungen des Standorts und der Kontakte von gesuchten Personen mittels Telefondaten haben in den vergangenen Jahren auch in der Schweiz zugenommen. 2012 wurde bereits 15'000 Mal auf Telefondaten zurückgegriffen. Das ist ein guter Drittel mehr als im Vorjahr.
Dies klingt nach viel. Gemessen an allen registrierten Delikten in der Kriminalstatistik sei es aber wenig, nämlich nur rund zwei Prozent, betont Nils Güggi vom Dienst für Überwachung. Dort laufen die Anfragen der Strafverfolgung zusammen. Den oft gehörten Vorwurf, die Strafverfolgungsbehörden überwachten jede Kleinigkeit, lässt Güggi aufgrund seiner Bilanz nicht gelten.
Kritik an Berechnungsgrundlage
Strafrechtler Ruckstuhl widerspricht mit deutlichen Worten: Nur etwa ein Zehntel aller Delikte der Gesamtkriminalstatistik eigne sich potenziell überhaupt für eine solche Überwachung. Die genannte Quote von zwei Prozent sei deshalb «verfälschend und verniedlichend und insofern nicht ehrlich».
Ruckstuhl kommt zum Schluss, dass die Telefonüberwachung bei der Verfolgung von schweren Delikten in der Schweiz Standard ist – obwohl das Gesetz die Methode nur als letztes Mittel vorgesehen hat.
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