Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft eines der drei in der Schweiz inhaftierten Iraker abgelehnt. Der Tatverdacht sei immer noch dringend, sagt das Bundesstrafgericht. Der Verdacht also, dass der Verhaftete Iraker den IS unterstützt habe.
Er soll sogar aktives Mitglied der Terrorgruppe gewesen sein. Die Richter befürchten, dass der Mann fliehen und Beweismittel zunichte machen könnte, wenn er jetzt freikommt. Deshalb müsse die Untersuchungshaft bis Ende September verlängert werden.
«Schweizer enthaupten»
Der Iraker habe sich im Internet via Facebook und Skype mit einem hohen IS-Kadermitglied ausgetauscht, schreiben die Richter. Er habe bei der Vermittlung möglicher Selbstmordattentäter für Syrien geholfen und für Überweisungen von IS-Geldern Hilfe angeboten. Einmal habe er auch die Meinung geäussert, dass christliche Schweizer enthauptet werden müssten.
Der Verteidiger bestreitet die meisten Vorwürfe: Viele Äusserungen des beschuldigten Irakers seien nicht ernst gemeint gewesen.
Aus der blossen Sympathie für den IS könne keine Unterstützung des IS abgeleitet werden. Doch das Bundesstrafgericht teilt in seinem Beschluss diese Argumentation nicht.
Keine konkreten Hinweise auf Anschlagspläne
Immerhin ist im Moment der ursprüngliche Verdacht, dass der Iraker und seine zwei Mitbeschuldigten auch einen Anschlag in der Schweiz oder sonstwo in Europa geplant haben sollen, in den Hintergrund geraten.
Auf Anfrage hält die Bundesanwaltschaft zwar an dem Vorwurf fest, und auch die Bundesstrafrichter schliessen das nicht aus. Gleichzeitig schreiben die Richter aber, dass sich dieser Anschlagsverdacht bislang nicht weiter konkretisiert und verdichtet habe.
Auch die beiden mitbeschuldigten Iraker bleiben weiter in Haft.