Die meisten Fussfesselträger gehen gar nicht erst ins Gefängnis. Sie werden stattdessen elektronisch überwacht. Die Mehrheit von ihnen wurde zu Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr verurteilt.
Gesamtschweizerische Zahlen aus den sieben Versuchskantonen gibt es nicht. Die aktuellen Zahlen aus dem Kanton Solothurn zeigen aber die Grössenordnung: 40 Täter mit elektronischen Fussfesseln waren zu kurzen Freiheitsstrafen verurteilt. Einer hatte ein schweres Delikt begangen. In diesem Fall waren die elektronischen Fussfesseln eine Integrationsmassnahme gegen Ende der Strafverbüssung.
Beurteilung sehr wichtig
Bei leichten wie auch schweren Delikten wird genau geprüft, wer von elektronischen Fussfesseln profitiert. Martin Schmid, Leiter der Bewährungshilfe des Kantons Solothurn, sagt: «Übernimmt der Täter Verantwortung für das, was er getan hat? Kann er Opferempathie zeigen? Hat er sich wirklich mit seiner Tat auseinandergesetzt? Oder bleibt er in der Opferhaltung und gibt anderen die Schuld dafür?» Diese Fragen seien relevant.
Ist jemand im Strafvollzug mittels «Eletronic Monitoring», wie das Pilotprojekt im Fachjargon heisst, kriegt er oder sie bestimmte Auflagen: Er braucht eine Tagesstruktur, das heisst eine Arbeitsstelle, und muss sich an einen genauen Stundenplan halten.
Überwachung zeitlich verzögert
Die zeitliche Überwachung funktioniert aber nur mit Verzögerung: Bis die Behörden realisieren, dass mit dem Fussfesselträger etwas nicht stimmt, vergehen Stunden. Zudem kann ein Täter die Fussfessel zu Hause entfernen und danach rausgehen. Denn die elektronische Fussfessel ist eine Art Hausarrest und kein eigentliches Überwachungssystem.
Eine Ortung mit GPS gibt es zurzeit nur versuchsweise – zum Beispiel im Kanton Baselland. Ein schweizweiter Ausbau wird diskutiert.
GPS bei schweren Straftaten
Für schwere Straftaten sei GPS nötig, nicht aber bei allen Taten, erklärt Gerhard Mann. Er ist zuständig für elektronische Fussfesseln im Kanton Baselland: «Wir wollen nicht unnötig Daten sammeln, die wir nicht brauchen. Und spezielle Fälle werden wir viel häufiger als jetzt mit GPS absichern.»
Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger warnt vor einer falschen Sicherheit: Auch ein GPS an elektronischen Fussfesseln könne keine Straftat verhindern. Für Brägger ist klar: «Gefährliche Straftäter dürfen nicht in den offenen Strafvollzug und auch nicht in den Freigang gehen. Und deshalb eignet sich Electronic Monitoring nicht für gefährliche Straftäter!»
Einig sind sich die Experten in einem Punkt: Bei elektronischen Fussfesseln bleibt immer ein Restrisiko – ob mit oder ohne GPS.
(basn;prus)