Für die Banken in der Schweiz drängt langsam die Zeit im US-Steuerstreit. Kantonal- und Regionalbanken sowie Vermögensverwalter und Auslandsbanken mussten bis Montag die Eidgenössische Finanzaufsichtsbehörde (Finma) informieren, ob und in welcher Form sie am Programm aus Washington teilnehmen. Bisher hat nur die Postfinance angegeben, dass sie teilnehmen wird.
Die Finma-Frist wird offenbar nicht von allen Banken strikt eingehalten: Die Raiffeisengruppe weist darauf hin, dass die nächste ordentliche Verwaltungsratssitzung erst am 13. Dezember stattfinde. Aus St. Gallen will man erst dann weitere Informationen an die Öffentlichkeit richten.
Das Programm des Justizministeriums hat vier Kategorien, wobei die erste aus Banken besteht, gegen die schon Untersuchungen laufen. Die vierte Kategorie ist für Banken, die nicht teilnehmen wollen, weil sie keine US-Kunden haben.
Unschuld beweisen
Spannend ist der Unterschied zwischen Kategorie Zwei und Drei: Reiht sich eine Bank in Kategorie Zwei ein, gibt sie zu, dass unter ihren Kunden in den USA steuerpflichtige Personen sind oder sein können, die ihren Pflichten gegenüber dem Fiskus nicht nachgekommen sind.
Die Banken müssen dann ihre Vergangenheit in Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden bereinigen, was Bussen beinhalten kann. Die Tessiner Cornèr Bank hat bereits bekannt gegeben, dass sie sich Kategorie Zwei anschliesse.
Mit der Kategorie Drei signalisiert eine Bank, dass sie ihre Unschuld beweisen kann. Prekär dürfte es dann werden, wenn einer Bank, die sich in Kategorie Drei einreiht, doch Fälle von Steuerbetrug nachgewiesen werden.
Frist bis Ende Dezember
Einige Institute dürften schon aus reiner Vorsicht Kategorie Zwei wählen. Eine Bank könnte überrumpelt werden, wenn sich ein reuiger US-Kunde bei der Justiz seines Landes meldet. Die Behörden wollen von den Banken Angaben etwa zu Offshore-Strukturen, E-Mails und andere Formen der Kommunikation, die Reisetätigkeit von Bankern, Erbschaften und Schenkungen.
SRF-Wirtschaftsexpertin Marianne Fassbind schätzt, dass etwa zwei Drittel der rund 300 Banken wohl die zweite Kategorie wählen werden. Sie müssten zwar mit einer hohen Busse rechnen, jedoch würden sie im Nachhinein nicht noch strafrechtlich von den USA verfolgt. Das Justizdepartement in Washington setzt den Banken in der Schweiz hingegen eine Frist bis Ende Monat.
Kritik: Programm ist nicht gerecht
Inzwischen hat der Genfer Rechtsanwalt Douglas Hornung in einem Interview mit der Zeitung «Le Temps» der Mehrheit der Banken empfohlen, nicht am Programm teilzunehmen. Seiner Meinung nach sollten sich nur Banken melden, bei denen es schwere Verstösse gegeben habe. Das seien etwa 40 Institute.
Das Programm sei «weder vernünftig noch gerecht», sagte Hornung. Das Angebot des US-Justizministeriums sei unscharf formuliert und die Banken könnten nicht wissen, auf was sie sich genau einliessen.