Die zwei Schweizer, die verdächtigt werden, Mitglieder der Frauenfelder Zelle der kalabrischen Mafia-Organisation 'Ndrangheta zu sein, bleiben wohl in der Schweiz. Beide widersetzen sich der Auslieferung an Italien. Damit ist der Antrag Italiens vom Tisch.
Die Auslieferung der zwei Schweizerbürger ist nicht möglich, teilte das Bundesamt für Justiz (BJ) mit. Die italienischen Behörden seien dahingehend informiert worden.
Frei weil keine Fluchtgefahr
Auch die 15 italienischen Staatsangehörigen, die am 8. März in den Kantonen Thurgau, Zürich und Wallis festgenommen wurden, widersetzen sich laut BJ der Auslieferung an Italien.
Das BJ wird nun prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung dennoch erfüllt sind.
12 der 13 mutmasslichen Mitglieder der Frauenfelder Zelle der 'Ndrangheta sind in den vergangenen Tagen unter Auflagen, wie die Leistung von Kautionen und andere Sicherungsmassnahmen (Schriftenabgabe, Meldepflicht), aus der Haft entlassen worden.
Das BJ schätzt das Fluchtrisiko und die Kollusionsgefahr als gering ein. Die Verdächtigten haben sich eidesstattlich verpflichtet, jederzeit für das Auslieferungsverfahren zur Verfügung zu stehen.
Italien hat das Nachsehen
Nicht vorgesehen ist die Freilassung der beiden im Kanton Wallis festgenommenen Personen. Sie sind wegen Straftaten, die sie in Italien begangen haben (Mitgliedschaft in einer kalabrischen Zelle der 'Ndrangheta), am 21. Oktober 2014 vom Gericht in Reggio Calabria verurteilt worden. Zu Freiheitsstrafen von neun beziehungsweise sechs Jahren.
Die Schweiz ist daher verpflichtet, diese beiden Personen auszuliefern, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
'Ndrangheta in der Schweiz
Im Falle der mutmasslichen Mitglieder der Frauenfelder Zelle besteht hingegen grundsätzlich keine Auslieferungsverpflichtung, weil die strafbaren Handlungen in der Schweiz begangen worden sein sollen.
Die italienischen Behörden werfen den Verdächtigten vor, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein. Sie sollen an Treffen mitgewirkt, an Riten teilgenommen und sich unter die hierarchischen Strukturen und den bedingungslosen Gehorsam untergeordnet haben.