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Aufnahme von zwei Personen, die an einem Bahnhof stehen und telefonieren.
Legende: Wer telefoniert mit wem? Heute müssen Telekom-Anbieter die Randdaten sechs Monate speichern. Keystone/Archiv

Schweiz Vorratsdatenspeicherung wird zum Gerichtsfall

Wer hat wann mit wem telefoniert oder wem eine Email versandt? Die sogenannten Randdaten sind für die Strafverfolger von grossem Interesse. Dank diesen Daten lassen sich Täter besser verfolgen. Doch die Vorratsdatenspeicherung ist umstritten.

Telekomanbieter müssen die Randdaten von Gesetzes wegen heute sechs Monate lang speichern. Diese Vorratsdatenspeicherung sorgt für Kritik. Nun muss sich das Bundesverwaltungsgericht damit beschäftigen.

Den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht zieht die Digitale Gesellschaft, ein offenes Bündnis von Personen und Organisationen, die sich mit internetpolitischen Fragen beschäftigen. Ihr Argument: Wenn Telekom-Firmen Randdaten speichern müssen, dann verstosse das gegen Grundrechte, etwa gegen das Recht auf Intimsphäre.

Tangiert sei auch die Unschuldsvermutung, weil Telekomfirmen die Daten von allen speichern müssen, nicht nur von möglichen Straftätern. Telekomfirmen sollten daher solche Daten löschen und in Zukunft auf eine Speicherung ganz verzichten, verlangt die Digitale Gesellschaft.

Politischer Prozess noch im Gang

Sie gelangte mit ihrer Beschwerde zunächst an den zuständigen Überwachungsdienst beim Bund, blitzte dort aber ab: Wenn Randdaten gespeichert werden, sei das tatsächlich ein schwerer Eingriff in die Grundrechte, argumentiert selbst der Bund. Aber es gelte die Interessenabwägung. Das Interesse der Strafverfolgung sei in diesem Fall höher zu gewichten.

Mit derselben Frage befasste sich im Frühjahr der Europäische Gerichtshof. Er befand, die Vorratsdatenspeicherung verstosse gegen Grundrechte und hob die entsprechende EU-Richtlinie auf.

In der Schweiz steckt die Frage nach der Vorratsdatenspeicherung derzeit im politischen Prozess. Der Bundesrat möchte, dass Schweizer Telekomfirmen Randdaten in Zukunft noch länger speichern müssen – zwölf statt wie heute sechs Monate. Das Parlament berät derzeit eine Gesetzesrevision. Mit ihrem Gang vor das Bundesverwaltungsgericht betreibt die Digitale Gesellschaft also auch ein gutes Stück weit Politik.

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