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Schweiz Wann muss ein Bundesrat in den Ausstand treten?

Die Bauland-Affäre um Bundesrat Guy Parmelin beschäftigt die Geschäftsprüfungskomissionen der Räte. Nach Parmelin wurde nun auch Bundespräsident Johann Schneider-Ammann angehört. Eine politische Bewertung des Falles will die GPK allerdings nicht vornehmen.

Politisch sei es ein Fehler gewesen, nicht in den Ausstand treten zu sein. Dies hat Bundesrat Guy Parmelin am Montag vor den Medien eingeräumt, nachdem er von den Geschäftsprüfungskommissionen ( GPK ) beider Räte befragt worden war.

Nun haben auch noch Bundespräsident Johann Schneider-Ammann und Bundeskanzler Walter Thurnherr vor den GPK Auskunft gegeben, wie der Bundesrat eigentlich mit der Frage des Ausstands umgeht.

Der Präsident der GPK des Ständerats (GPK-S), Hans Stöckli (SP/BE), stellt nach den Anhörungen fest: «Wir haben den Eindruck, dass sie die Bedeutung der Ausstandspflicht erkannt haben – und das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.»

Wann muss ein Bundesrat in den Ausstand treten?

Die GPK interessiert vor allem, ab welchem Zeitpunkt eigentlich ein Bundesrat in den Ausstand treten muss. Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz ( RVOG ) hält dazu bloss fest: Wenn Mitglieder des Bundesrats an einem Geschäft ein unmittelbares persönliches Interesse haben.

Wie das auszulegen sei, ist im « Aide-mémoire für die Mitglieder des Bundesrates und den Bundeskanzler» festgehalten (2.5. Ausstandspflicht). Zur Anwendung gekommen sei dieser Punkt bisher aber kaum, da es keine vergleichbaren Fälle in der Vergangenheit gegeben habe, sagt GPK-S-Präsident Stöckli: «Bisher war das trotz sehr grosser Persönlichkeiten im Bundesrat nie ein grosses Thema.»

Der Fall von Guy Parmelin werde deshalb die Sinne für das Thema schärfen, ist Stöckli überzeugt. Umso mehr, als der Bundesrat die Hürden für einen Ausstand sehr hoch ansetze. Sobald jemand in den Ausstand trete, müsse er nämlich das Bundesratszimmer subito verlassen: «Dann wird die Person verabschiedet. Sie kann weder an der Besprechung, Verhandlung noch an der Beschlussfassung im Bundesrat teilnehmen.»

Es besteht Klärungsbedarf

Diese hohe Hürde führe dazu, dass mehr als nur blosse Befangenheit vorliegen müsse, damit ein Bundesratsmitglied in den Ausstand treten muss. Und wohl deshalb sei das Instrument bisher auch kaum angewendet worden.

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Nun wollen die GPK das Thema noch weiter vertiefen, kündigte Stöckli an: «Wir sind so verblieben, dass wir dem Gesamtbundesrat einen Fragenkatalog unterbreiten. Denn er muss uns Antwort geben. Die Fragen wird der Bundesrat im Plenum behandeln – dann werden wir unsere Schlussfolgerungen ziehen können.»

Dem Vernehmen nach dürfte der Bundesrat die Fragen der GPK schon an seiner Sitzung vom Mittwoch diskutieren. Die GPK ihrerseits wollen am 19. Mai ihre Schlüsse ziehen und allfällige Empfehlungen formulieren. Eine politische Bewertung des Vorgehens von Bundesrat Parmelin sei allerdings nicht die Aufgabe der GPK, hält Stöckli schon jetzt fest. Die Kommissionen würden einzig überprüfen, ob die Tätigkeit des Bundesrates rechtmässig erfolge oder nicht.

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