Im Strafgesetzbuch steht grundsätzlich: Wer verurteilt worden ist und seine Strafe abgesessen hat, ist anschliessend frei. Wenn der 31-jährige Iraker, der für die Unterstützung der Terrororganisation IS verurteilt worden war, seine Haft absolviert hat, muss er entlassen werden. Dies hat auch das Bundesstrafgericht in Bellinzona so entschieden.
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) möchte jedoch eine Entlassung verhindern und den Mann nach Irak zurückschaffen. Das wird aber schwierig, da die politische Lage im Land dies kaum zulässt. Es ist also damit zu rechnen, dass er bis auf Weiteres in der Schweiz bleiben wird.
«Ungelöstes Problem»
Der Politik ist das ein Dorn im Auge. «Das ist ein Problem, das weder rechtlich noch gesellschaftlich gelöst ist», sagt Corina Eichenberger, Präsidentin der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats. «Es besteht Handlungsbedarf.»
Heinz Brand, Präsident der Staatspolitischen Kommission, hat es weniger eilig. Aber auch er sagt: «Solche Leute sind ein Problem für die innere Sicherheit.»
Massnahmen vorgeschlagen
Bei der Bundesanwaltschaft sind über 60 Strafverfahren zum Thema Dschihadismus hängig. FDP-Nationalrätin Eichenberger hat einen Vorschlag, was mit diesen Personen getan werden könnte: «Ich könnte mir vorstellen, dass man die Bewährungszeit verlängert und dass sich solche Männer und Frauen regelmässig bei bestimmten Stellen melden müssen.»
SVP-Nationalrat Brand betont, man müsse erst einmal die bestehenden Gesetze ausschöpfen. Möglicherweise sei es jedoch nötig, für gefährliche Personen neue Hafttitel einzuführen. Damit würde neben der Ausschaffungshaft eine neue Haft definiert, die speziell für Dschihadisten gelten würde. Das wäre ein grösserer Eingriff in die Grundrechte dieser Personen und bräuchte eine neue gesetzliche Grundlage.