Der französische Fiskus erhält mit dem Abkommen Zugriff auf Erbschaften, wenn der Erblasser in der Schweiz wohnte und hier Immobilien besass. Voraussetzung ist, dass ein Erbe acht von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers in Frankreich wohnhaft war.
Die Parlamentarier nahmen vor allem Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf ins Visier, die den Text am Donnerstag in Paris unterzeichnet hatte. Der Bundesrat habe das Abkommen unterzeichnet, ohne die Kantone zu befragen – der Föderalismus werde mit Füssen getreten. Grossräte aus den Parteien FDP, CVP, SVP, GLP, MCG sowie BDP forderten die eidgenössischen Räte auf, das Abkommen abzulehnen. Ohne Zustimmung der Parlamente beider Länder wird das Abkommen nicht ratifiziert.
Konsequenzen für Auslandschweizer
Die bürgerlichen Politiker aus den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg, Freiburg, Jura und Bern kündigten an, notfalls ein kantonales Referendum zu ergreifen. Hinter einem Referendum müssten acht Kantone stehen, die bis 100 Tagen nach der Abstimmung in Bern eine Volksabstimmung verlangen. Die sieben Kantone wären deshalb noch auf die Hilfe eines zweiten Deutschschweizer Kantons angewiesen.
Die Westschweizer Politiker warnten vor den Konsequenzen für Schweizer, die im Ausland leben. 53'000 Schweizer leben in den französischen Regionen Ain und Haute Savoie. Viele weichen wegen der Wohnungsnot in Genf ins Ausland aus. Hinzu kommen jene, die in Frankreich mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, obwohl sie dort leben. Ihre Zahl wird auf 30'000 geschätzt. Ihnen droht bei einer Erbschaft ebenfalls eine Besteuerung durch den französischen Fiskus.