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Die Kernpunkte des Abkommens
Aus News-Clip vom 30.08.2013.
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Schweiz Widmer-Schlumpf: Keine Alternativen zum US-Steuerdeal

«Es ist ein Resultat, mit dem wir leben können», sagt Bundesrätin Widmer-Schlumpf über das Steuerabkommen mit den USA. Happige Bussen sind vorprogrammiert – über deren Höhe äusserte sich die Finanzministerin jedoch nicht.

Die USA und die Schweiz haben sich auf eine Lösung im Steuerstreit geeinigt. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf nahm am Freitagmorgen Stellung.

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Schlussstrich unter langjährigen Streit
Aus News-Clip vom 30.08.2013.
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Lösung respektiert Souveränität

«Wir präsentieren Ihnen heute das Resultat einer dreijährigen Diskussion mit vielen Auf und Abs», sagte Eveline Widmer-Schlumpf. «Wir haben gestern das Joint Statement unterschrieben und sind froh, dass wir nun ein Resultat haben. Die Lösung respektiert die Souveränität und das Schweizer Recht.» Das Abkommen beanspruche kein Notrecht und sei nicht rückwirkend. Es gelte ab sofort.

Das Abkommen umfasst vier Kategorien. Die Kategorie 1 umfasst diejenigen 14 Banken, gegen die bereits Strafverfahren eingeleitet wurden. Ursprünglich waren dies 16 Banken – zwei existieren heute nicht mehr, die Wegelin Bank und die Neue Zürcher Bank.

Kategorie-1-Banken können nicht mehr am Programm der USA teilnehmen. Sie müssen ihre Fälle individuell lösen. Damit bestehe für diese 14 Banken weiterhin Unsicherheit, sagt die Finanzministerin. Beispielsweise müssten die betroffenen Banken mit unterschiedlichen US-Behörden verhandeln, die unterschiedlich entscheiden könnten.

Ohne das Abkommen hätten wir eine Instabilität auf dem Finanzplatz.
Autor: Eveline Widmer-Schlumpf Finanzministerin

In die Kategorie 2 fallen diejenigen Banken, die nicht im Fokus von Strafuntersuchungen stehen, jedoch davon ausgehen müssen, dass sie US-Recht gebrochen haben.

Ihnen drohen happige Bussen: Für Konten, welche ab dem 1. August 2008 existierten, betragen die Bussen 20 Prozent der Kontogelder. Für Konten bis Februar 2009 müssen 30 Prozent, nach Februar 2009 rund 50 Prozent der entsprechenden Kontobeträge bezahlt werden.

«Die Bussenhöhe sowie deren Abstufung stand bereits im Mai fest, daran hat sich nichts geändert», so die Finanministerin. Diese Abstufung sei ein grosser Verhandlungserfolg. Über die erwartete Gesamthöhe der Bussen könne sie aber keine Angaben machen.

Banken, die davon ausgehen können, dass sie kein US-Recht gebrochen haben, gehören der Kategorie 3 an. Banken der Kategorie 4 haben nichts zu befürchten – sie haben nur «lokale Kunden», sprich Schweizer und europäische Kunden.

Frist läuft bis am 31. Dezember

Das Abkommen haben diverse Vorteile gegenüber Einzelverfahren, so Eveline Widmer-Schlumpf. «Es verbessert die Rechtssicherheit und schafft einen Rahmen, in dem die Probleme der Banken gelöst werden können.» Kundendaten würden nicht rückwirkend und ohne Regelung herausgegeben, sondern nur über ordentliche Amtshilfeverfahren.

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Schwer kalkulierbare Risiken ohne Abkommen
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«Ohne das Abkommen hätten wir über Jahre sehr schwer kalkulierbare Risiken und eine Instabilität auf dem Finanzplatz. Unsere Reputation und der Wettbewerb wären in Gefahr», warnte Eveline Widmer-Schlumpf.

Bis am 31. Dezember müssen die Banken entscheiden, in welche Kategorie sie fallen. Die Finma sei der Koordinator der Banken, der Bundesrat und die Bankiervereinigung würden den Prozess unterstützen.

Ursprünglich wollte der Bundesrat einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der den Datenschutz gelockert und den Banken erlaubt hätte, Daten an die USA zu liefern. Diese Lex USA war jedoch im Parlament gescheitert.

Die USA wollten das Programm daraufhin verschärfen. Die Kategorie 3 sollte gestrichen werden. Es seien intensive Verhandlungen mit dem US-Justizminister nötig gewesen, um dies zu verhindern, so die Bundesrätin.

Nun steht also die Lieferung von Kundendaten an. Das Bundesverwaltungsgericht hat immer noch die Möglichkeit, bestimmte Lieferungen an die USA zu blockieren. Dann würden die Banken aber nicht gleich aus dem Programm fallen, erklärte die Bundesrätin.

Bank kann aus Programm fallen

Sollte dies aber eine grössere Datenmenge betreffen, oder wenn sogenannte Leaver-Listen geschwärzt werden müssen, dann kann eine Bank aus dem Programm fallen. Sie würde dann wie eine Bank aus der Kategorie 1 behandelt und müsste mit einem Strafverfahren rechnen.

Die USA behalten sich auch die Möglichkeit vor, das Programm zurückzuziehen, beispielsweise wenn eine Mehrzahl der Banken nicht mitmacht.

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