Der Aargauer Nationalrat Cédric Wermuth verlangt, dass der Bundesrat in einem Bericht das Ausmass der Steuerhinterziehung und der Steuervermeidung aufzeigt. Gleichzeitig soll er mögliche Massnahmen dagegen präsentieren.
In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, er sei bereit, im Sinne einer Gesamtschau die Stärken und Schwächen der verschiedenen Ansätze zur Messung der Steuerhinterziehung zu diskutieren.
«Schätzung der Steuervermeidung kaum möglich»
Der Bundesrat macht sich allerdings keine Illusionen. Eine Eingrenzung und Schätzung der Steuervermeidung sei kaum möglich. Daher werde die legale Steuervermeidung im Bericht nicht thematisiert.
Der Bundesrat will zudem auf die Einkommens- und Gewinnsteuern fokussieren, da das Ausmass der Mehrwertsteuerhinterziehung bereits im Jahr 2013 untersucht wurde.
Bis 20 Milliarden Franken
Die Schätzungen zur Steuerhinterziehung gehen weit auseinander. Je nach Methode werde das Ausmass auf Beträge zwischen 5 und über 20 Milliarden Franken jährlich geschätzt, schreibt Wermuth in seinem Postulat.
Der Bundesrat hat in den vergangenen Jahren keine Zahlen genannt. Er hält jeweils lediglich fest, es sei davon auszugehen, dass dem Bund beträchtliche Summen verloren gingen.
Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt mehr
Die Toleranz gegenüber Steuerhinterziehung hat in den vergangenen Jahren abgenommen. Die Schweiz willigte unter Druck aus dem Ausland ein, ausländischen Behörden nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten.
Der Bundesrat hat zudem erste Schritte eingeleitet, die strikte Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung aufzuheben. Eine entsprechende Revision des Steuerstrafrechts will er noch in diesem Jahr ans Parlament leiten. Die kantonalen Steuerbehörden sollen künftig bei Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung Bankdaten einsehen dürfen. Zudem soll Steuerbetrug neu definiert werden.
Juristische Harmonisierung erwünscht
Heute liegt dann Steuerbetrug vor, wenn zwecks Steuerhinterziehung falsche oder gefälschte Urkunden verwendet werden, etwa ein manipulierter Lohnausweis. Künftig soll Steuerbetrug nicht mehr ein eigenständiger Straftatbestand sein, sondern eine qualifizierte Form der Steuerhinterziehung. Während Steuerhinterziehung als Übertretung gälte, wäre Steuerbetrug ein Vergehen.