Schwarz auf Weiss steht es seit über einem Jahr in der Verfassung: «Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens.»
Der Bundesrat schlägt vor, die Asylsuchenden auszunehmen, nicht aber jene, die das Asyl-Verfahren bereits hinter sich haben – vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge. Das stösst der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) sauer auf.
Sie will die Zulassungspolitik nicht mit dem Flüchtlingsschutz vermischen. Für Kommissions-Präsident Walter Leimgruber «kann es nicht sein, dass irgendwo eine dramatische Situation ist und wir sagen: ‹Ab sofort erfüllen wir unsere internationalen Verpflichtungen nicht mehr, denn unsere Kontingente sind erschöpft›». Deshalb verlange man eine klare Trennung: Die Kontingente sollen für die Personen gelten, die in die Schweiz kämen, um zu arbeiten. Alle Asylsuchenden sollen davon ausgenommen werden.
EKM will Gleichstellung aller Zugelassenen
Der Bundesrat schreibt jedoch zur Gesetzesvorlage, dass er im Fall einer Krise weitere Schutzsuchende aufnehmen müsse – auch wenn die Höchstzahlen bereits ausgeschöpft wären. Gemäss internationalen Verpflichtungen.
Kritik gibt es auch, weil die Kommission befürchtet, dass mit dem Vorschlag des Bundesrates vorläufig Aufgenommene ihre Familien nur schwer in die Schweiz bringen könnten. Alle zugelassenen Ausländerinnen und Ausländer sollten möglichst gleiche Rechte haben.
Gesetzesvorlage findet auch Anklang
Es gibt aber auch Punkte im Gesetzesvorschlag, die Anklang finden bei der Kommission für Migrationsfragen: Bei der Arbeitsmarktintegration begrüsst sie es, dass der Bundesrat die vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge zu den inländischen Arbeitskräften zählen will. Das stärke ihre Stellung bei der Ausbildung und der Arbeitssuche.
Als sinnvoll erachtet die Kommission auch die Absicht des Bundesrates, Kontingente für Kurzaufenthalter zu schaffen: «Wenn wir das nicht machen, werden alle, die bisher unter einem anderen Aufenthaltsstatus gekommen sind, zu Kurzaufenthaltern werden.»
Für Walter Leimgruber käme das der Situation nahe wie sie die Schweiz mit dem Saisonnier-Statut im 20. Jahrhundert gekannt hat. Damals blieben die Arbeitenden kurz in der Schweiz, reisten aus, um dann wieder einzureisen.