Die Verordnung zur Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken soll präzisiert werden. AKW-Gegner kritisieren, dass der Berner Energiekonzern BKW die geforderten Nachrüstungen am AKW Mühleberg hinauszögert.
Diese Präzisierung soll auf schnellstmöglichem Weg geschehen und zwar in Form einer superprovisorischen Verfügung, wie die Organisationen in einem Brief an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schreiben.
Das Werk in Mühleberg müsse unverzüglich ausser Betrieb genommen werden, bis die Nachrüstungen durchgeführt seien, fordert die Koordination zur Abschaltung des AKW Mühleberg in einer Mitteilung.
Bezug auch auf Kernschmelze-Unfälle
In der einschlägigen Verordnung ist festgelegt, dass ein AKW mit zu grossem Risiko abgeschaltet werden muss, bis es nachgerüstet ist. Dabei werde aber nur auf die Strahlenschutzverordnung Bezug genommen, kritisiert die Koordination. Solange ein Betreiber nachweisen könne, dass bestimmte Dosen nicht überschritten würden, könne das Werk am Netz bleiben, auch wenn es beispielsweise nicht über genügend Sicherheitseinrichtungen verfüge.
Die Organisationen verlangen nun, dass das in der Verordnung festgelegte Risiko auch auf Kernschmelze-Unfälle bezogen wird. Nur mit der geforderten Präzisierung könne eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die ein konsequenteres Vorgehen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) gegenüber den AKW-Betreibern möglich mache, kommt die Koordination zum Schluss.