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Bundesgericht in Lausanne
Legende: Lausanne muss entscheiden. Keystone

Schweiz Zweitwohnungsinitiative: Franz Weber geht vor Bundesgericht

Helvetia Nostra zieht ein Gerichtsurteil aus dem Kanton Wallis ans Bundesgericht weiter. Die Umweltschutzorganisation von Franz Weber erwartet von den Lausanner Richtern einen Grundsatzentscheid zu ihrer Beschwerdeberechtigung und zur Anwendbarkeit des Verfassungsartikels.

Seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative am 11. März hat Helvetia Nostra schweizweit gegen über 1400 Bauprojekte Einsprache erhoben. Die meisten, über 900, wurden im Kanton Wallis eingereicht, rund 200 im Kanton Graubünden. Gegen über 300 Bauprojekte, die nach dem 11. März bewilligt worden sind, hat die Organisation Beschwerde geführt. Zwei Drittel der Rekurse stammen aus dem Wallis.

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Ab 1. Januar 2013 gelten die neuen Regeln für den Zweitwohnungsbau. In vielen Bergregionen hat es in den vergangenen Monaten den befürchteten Ansturm auf die Bauämter gegeben – und stapelweise Einsprachen. Offen ist, ob wirklich alle Baugesuche am Ende auch realisiert werden. Mehr dazu hier .

Das Walliser Kantonsgericht hatte Ende Oktober Helvetia Nostra die Beschwerdeberechtigung abgesprochen. Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil einen Entscheid des Walliser Staatsrats, es handle sich bei der Anwendung des neuen Verfassungsartikels nicht um eine Bundesaufgabe, weshalb der Helvetia Nostra keine Beschwerdeberechtigung zukomme.

1600 Baugesuche betroffen

Die Organisation erwartet auch ein Grundsatzurteil über den Zeitpunkt der Anwendbarkeit des neuen Verfassungsartikels. Das Walliser Kantonsgericht hatte Helvetia Nostra beschieden, dieser sei erst ab dem 1. Januar 2013 anwendbar. Gleichzeitig fordert die Organisation aufschiebende Wirkung.

Gemäss Helvetia Nostra hat der Entscheid des Bundesgerichts Auswirkungen auf über 1600 Baugesuche schweizweit.

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