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Schweizer Dilemma Anerkennung der kurdischen Autonomie oder Rücknahme der Kämpfer?

Die kurdische Autonomiebehörde signalisiert Entgegenkommen im Umgang mit IS-Gefangenen. Doch dies hat seinen Preis.

Was tun mit Schweizer Dschihad-Reisenden, die von der kurdischen Autonomiebehörde in Syrien gefangen gehalten werden? Die Schweiz will sie nicht zurücknehmen, sondern vor Ort vor Gericht stellen lassen.

Die Kurden fordern die europäischen Länder schon seit längerem dazu auf, ihre Dschihad-Kämpfer zurückzunehmen. Nun erhöhen sie den Druck: Badra Ciya Kurd vertritt die Autonomiebehörde im Nordosten Syriens und ist aktuell auf Reise durch Europa.

Während eines Zwischenhaltes in der Genferseeregion signalisiert er einerseits Entgegenkommen: «Wir haben für die rund 2000 ausländischen Kämpfer einen Plan. Wir wollen sie auf unserem autonomen Gebiet vor Gericht stellen. Wir brauchen logistische, finanzielle und juristische Hilfe der europäischen Länder, damit wir faire Prozesse gegen diese Leute führen können.»

Letzte Woche fanden Treffen zwischen den Kurden auch den Schweizer Behörden statt, wie Radio SRF in Erfahrung brachte. Das eidgenössische Departement für ausländische Angelegenheiten EDA kommentiert das Treffen nicht.

Heikle Lage für die Schweiz

Der Vorschlag der Kurden aber stürzt die Schweiz in ein diplomatisches Dilemma: Einerseits vertritt die Schweiz die Position, dass IS-Kämpfer vor Ort vor Gericht gestellt werden sollen. Andererseits kann sie die kurdische Autonomieverwaltung im Nordosten Syriens aus diplomatischen Gründen nicht als Staat anerkennen – damit kann sie auch ein Gerichtsurteil dieser Behörde schwerlich akzeptieren, denn es würde sie legitimieren.

Gleichzeitig erhofft die Schweiz sich dadurch eine Lösung im Falle von drei Schweizer Kindern, die gemeinsam mit ihrer Mutter in einem kurdischen Gefangenenlager interniert sind. Die Frau aus Genf hatte zwei kleine Mädchen von zwei verschiedenen Vätern aus der Schweiz ins Kriegsgebiet entführt. Dort hat sie ein weiteres von einem IS-Kämpfer erhalten, der inzwischen getötet wurde.

Die Schweizer Behörden haben der Mutter das Sorgerecht entzogen und arbeiten mit den Vätern zusammen, um die Kinder zurückzuholen. Trotz grosser Bemühungen scheiterte das Vorhaben bis heute daran, dass die Mutter nicht bereit ist, die Kinder ohne sie ausreisen zulassen. Die Schweiz hat der als radikalisiert geltenden Frau inzwischen das Bürgerrecht entzogen, was die Rückführung der Kinder nicht vereinfacht.

Die kurdische Autonomieverwaltung hat sich bis jetzt geweigert, die Schweizer Kinder von ihrer Mutter zu trennen. Nach einer Verurteilung vor Ort könnten Kinder aber womöglich von den Müttern getrennt werden.

«Jedes Land muss unsere Autonomiebehörde unterstützen»

Radikalisierte Frauen sollen auch vor Gericht gestellt werden, für die anderen schlagen die Kurden etwas anderes vor, so Badra Ciya Kurd: «Wir haben auch einen Plan für die Kinder und gewisse Frauen der IS-Kämpfer. Wir wollen uns vor Ort um sie kümmern und sie entradikalisieren. Alle Länder, und vor allem die Europäischen, sollen uns dabei helfen. Jedes muss seine Verantwortung wahrnehmen und unsere Autonomiebehörde unterstützen.»

Spätestens beim letzten Punkt wird der kurdische Vorschlag für die Schweizer Diplomatie heikel. Die Kurden möchten mit diesem Schritt auch ihre Autonomiebehörde international anerkennen lassen. Die Schweiz wird in nächster Zeit entscheiden müssen, wie sie mit dieser neuen Ausgangslage umgeht.

Rendez-Vous am Mittag, 2.3.2020, 12:30 Uhr; hosb

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