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Trumps Dekret zur Immigration Schweizer Doppelbürger dürfen in die USA

  • Wer nebst dem roten Pass auch einen Pass von den betroffenen Ländern hat, darf dennoch in die USA einreisen, sofern die Person ein gültiges Visum besitzt.
  • Neue Visa werden jedoch nicht erteilt und somit können solche Doppelbürger nicht in die USA.

Doppelbürger, die neben dem Schweizer Pass auch die Staatsbürgerschaft eines vom von den USA verhängten Einreisverbot betroffenen Länder besitzen, dürfen in die USA reisen, wenn sie bereits ein Visum haben. Dies ist das Ergebnis aus Verhandlungen zwischen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und der US-Botschaft in Bern.

Doppelbürger ohne gültiges Visum für die USA dürfen laut den US-Behörden hingegen nicht in die USA einreisen, da sie derzeit keine Einreiseerlaubnis bei der zuständigen US-Vertretung beantragen können.

Wer ist betroffen?

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Es geht um Doppelbürger, die neben der Schweizer Staatsangehörigkeit auch diejenige des Irak, Iran, Syrien, Libyen, Sudan, Somalia oder Jemen besitzen.

Verbindliche Auskünfte über die Reichweite und die Dauer dieser Massnahme könnten nur die Botschaften und Konsulate der USA geben, schreibt das Aussendepartement.

Weitere Ausnahmen für den Einreisestopp wurden zudem aus Deutschland bekannt. Ausgenommen vom Dekret seien unter anderem Inhaber diplomatischer Visa, NATO-Visa sowie bestimmter Visa für Reisen zur UNO und für Mitarbeiter internationaler Organisationen, teilte das Aussenministerium in Berlin in den Reisehinweisen auf seiner Webseite mit.

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