Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) soll die Schweiz schützen – vor Terrorangriffen, Spionage oder Cyber-Attacken. Er soll Gefahren eliminieren, bevor etwas passiert. Für diese Aufgaben brauche er mehr Instrumente, findet der Bundesrat.
Überwachung von gewalttätigen Extremisten
Ein Ziel des geänderten Nachrichtendienstgesetzes: Der bessere Schutz vor gewalttätigen Extremisten. Hier darf der Nachrichtendienst heute zwar Daten sammeln, aber nicht verdeckt gegen verdächtige Personen ermitteln. «Er kann es selbst dann nicht tun, wenn es Hinweise auf schwere Bedrohungen der Sicherheit der Schweiz gibt.», bemängelt Verteidigungsminister Martin Pfister.
Die Änderung soll auch Eskalationen entgegenwirken wie im Oktober in Bern, als bei einer Gaza-Demo 18 Polizisten verletzt wurden und ein hoher Sachschaden entstand.
Mit «Beschaffungsmassnahmen» sind zum Beispiel das Abhören und Lesen der Smartphone-Kommunikation gemeint, die Ortung mit GPS-Trackern, das Abhören von Gesprächen in privaten Räumen oder auch das Eindringen in Computer-Systeme.
Für die Linke ein Tabubruch ..
Solche Überwachungen bräuchten vorab eine richterliche Genehmigung und der Verteidigungsminister müsste ebenfalls zustimmen. Dem links-grünen Lager und Nichtregierungsorganisationen gehen sie trotzdem viel zu weit.
Für den Zürcher Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied der Digitalen Gesellschaft, Viktor Györffy, wird die Demonstrationsfreiheit zu stark eingeschränkt: «Bei den allermeisten Demos, auch bei unbewilligten, ist der weitaus grösste Teil der Leute friedlich» – trotzdem müssten diese neu viel mehr damit rechnen, überwacht und nachrichtendienstlich erfasst zu werden. Das würde viele abschrecken, überhaupt noch an Demos teilzunehmen.
Zudem drohe mit dem neuen Gesetz eine ungezügelte politische Überwachung wie vor der Fichenaffäre. Bis in die 1980er Jahre hatte der Inlandnachrichtendienst als eigentliche politische Polizei jahrzehntelang über 700'000 Personen und Organisationen aus politischen Gründen überwacht und fichiert. Als dies aufflog, war die Empörung riesig und die politische Überwachung seither ein Tabu.
… für Bürgerliche eine Notwendigkeit
Auf bürgerlicher Seite hält man den Vergleich mit der politischen Polizei für völlig überzogen. Der Nachrichtendienst brauche hier mehr Spielraum, sagt Sicherheitspolitiker Josef Dittli (Ständerat FDP/UR). Was heute bei Terrorverdacht erlaubt sei, müsse auch bei gewalttätigem Extremismus möglich werden. «Aber im Gegenzug soll ja die Aufsicht massiv verschärft werden. So ist sichergestellt, dass der Nachrichtendienst nicht im luftleeren Raum arbeitet»
Das Parlament wird sich zwischen mehr Überwachung im Sinne der Sicherheit oder weniger Überwachung im Sinne der Grundrechte entscheiden müssen. Wahrscheinlich ist – angesichts der bürgerlichen Mehrheiten -, dass es dem neuen Gesetz zustimmt.